Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Juni über "Compact"-Verbot - epd medien

26.02.2025 14:04

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht steht vor einem Jahr interessanter Entscheidungen. Im Juni soll über das "Compact"-Verbot befunden werden. Auch um den Rundfunkbeitrag wird es in Leipzig gehen.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will im Juni über das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins entscheiden. Das teilte Gerichtspräsident Andreas Korbmacher am Mittwoch in Leipzig mit. Der Sechste Senat des Gerichts hatte im August 2024 das Verbot des Bundesinnenministeriums im einstweiligen Rechtsschutz vorläufig außer Vollzug gesetzt. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht zunächst einen Verhandlungstermin für Februar angekündigt.

Korbmacher nannte es wichtig, dass in diesem Verfahren schnell entschieden wird: "Befürchtungen, dass das Verfahren zwei oder drei Jahre dauern werde, haben sich nicht bestätigt." Bislang seien drei Verhandlungstage im Juni vorgesehen.

Gebot der Vielfaltsicherung im Rundfunk

Für Oktober hat der Sechste Senat einen Verhandlungstermin über eine Klage zum Rundfunkbeitrag angesetzt. Dabei wird die Frage erörtert, ob man den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen braucht, wenn das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen das Gebot der Vielfaltssicherung verstößt.

Der Sechste Senat hatte im vergangenen Jahr einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) stattgegeben. Die Klägerin, eine Frau aus dem Landkreis Rosenheim, will wegen "mangelnder Programmvielfalt" und eines "generellen strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" den Beitrag nicht zahlen. Sie scheiterte bisher beim Verwaltungsgericht München und beim BayVGH.

Gerichtssprecherin Daniela Hampel verwies zur Begründung darauf, dass zuvor das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage nicht zur Entscheidung angenommen und darauf hingewiesen habe, dass diese Frage bisher noch nicht vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden sei. Fragen der Vielfaltssicherung waren bisher ausschließlich den Kontrollgremien der Rundfunk- und Fernsehsender wie etwa den Rundfunkräten vorbehalten.

lob



Zuerst veröffentlicht 26.02.2025 15:04 Letzte Änderung: 26.02.2025 16:02

Schlagworte: Bundesgerichte, Compact, Rundfunkbeitrag, lob, Bundesverwaltungsgericht, NEU

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