Rundfunkbeitrag: Kritik im ZDF-Fernsehrat an Verfassungsbeschwerde - epd medien

13.12.2024 12:32

ZDF-Intendant Norbert Himmler (Archivbild)

Mainz (epd). Die Entscheidung von ARD und ZDF, die Anhebung des Rundfunkbeitrags mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen zu wollen, stößt im ZDF-Fernsehrat auf Kritik. Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberverbände in dem Gremium vertritt, warf bei der Sitzung des Gremiums am Freitag ZDF-Intendant Norbert Himmler vor, die Beschwerde gegen die Länder komme der Klage eines Unternehmensvorstands gegen den gesamten Aufsichtsrat gleich. Dies sei ein "schwerer politischer Fehler" gewesen.

Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) erklärte, es sei den Ländern darum gegangen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig zu sichern und dafür die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung zu bewahren: "Diese Akzeptanz wird man nicht dauerhaft vor Gericht erstreiten können", sagte er.

Himmler verteidigt Verfassungsbeschwerde

Himmler dagegen verteidigte das Vorgehen der Sender. Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht richte sich nicht gegen die geplante Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bis zum Inkrafttreten neuer Regeln müssten die alten aber eingehalten werden. Er sei rechtlich sogar dazu verpflichtet, dies sicherzustellen. ARD und ZDF hatten im November Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu erreichen.

Es sei auch noch nicht garantiert, dass dem von den Ministerpräsidenten beschlossenen neuen Finanzierungsstaatsvertrag alle Landtage zustimmen, sagte der ZDF-Intendant. Vertreter von Umwelt-, Medien- und Sozialverbänden im Fernsehrat kritisierten zudem, dass die Ministerpräsidenten sich nicht ein halbes Jahr früher auf einen künftigen Finanzierungsmechanismus einigen konnten.

Haushaltsplan für 2025 mit Defizit

Am Donnerstag hatten sich die Länderchefs auf ein neues Verfahren geeinigt, wonach nicht mehr grundsätzlich alle 16 Landesparlamente einer Beitragsänderung zustimmen müssen. Dies soll ab 2027 gelten. Bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Beschluss aber nur dann in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag zurückziehen.

Der ZDF-Fernsehrat billigte in seiner Sitzung den Haushaltsplan der Sendeanstalt für 2025 einstimmig, obwohl er auf Grundlage des eines höheren Rundfunkbeitrags erstellt worden war. Der Plan kalkuliert für 2025 mit Erträgen von 2,647 Milliarden Euro und Aufwendungen von 2,596 Milliarden Euro. Dadurch ergibt sich zunächst ein positives Betriebsergebnis von 51,5 Millionen Euro.

Unter Einrechnung des Finanzplans, der Abschreibungen und langfristige Rückstellungen berücksichtigt, sieht die Planung im Gesamtergebnis ein Defizit von rund 29,3 Millionen Euro vor. Der Ausgleich soll laut ZDF über Rücklagen aus den Vorjahren erfolgen. Das Geschäftsjahr 2023 hatte der Sender mit einem Überschuss von 29,5 Millionen Euro in der Finanzrechnung und somit deutlich besser als erwartet abgeschlossen.

kp/cd/rid



Zuerst veröffentlicht 13.12.2024 13:32 Letzte Änderung: 13.12.2024 13:58

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, NEU

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