HR plant 2025 mit Überschuss von 25 Millionen Euro - epd medien

13.12.2024 16:18

Das Gebäude des Hessischen Rundfunks in Frankfurt

Frankfurt a. M. (epd). Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (HR) hat den Haushaltsplan für 2025 einstimmig verabschiedet. Der Sender plant demnach mit Aufwendungen von 570 Millionen Euro und Erträgen von rund 595 Millionen Euro. So ergibt sich ein Überschuss von rund 25 Millionen Euro, wie das Kontrollgremium am Freitag in Frankfurt am Main mitteilte. Der Überschuss sei unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wegen steigender Zinsen handelsrechtlich geringer bewertet würden.

Der Haushalt für das kommende Jahr basiert laut HR-Intendant Florian Hager auf der Annahme, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 wie von der Finanzkommission KEF empfohlen um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat steigt. Weil die Bundesländer darüber keine Einigung erzielten, komme das Verfahren nicht wie vorgesehen zum Abschluss, sagte Hager. Der Sender starte deshalb mit einer Ungewissheit über die finanzielle Grundlage ins kommende Jahr. ARD und ZDF haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde wegen der ausbleibenden Beitragserhöhung eingereicht.

Gremien unterstützen Verfassungsbeschwerde

Der Rundfunkratsvorsitzende Harald Freiling bezeichnete den Haushaltsentwurf als "sichtlich auf Kante genäht". Der Rundfunkbeitrag sei in den vergangenen 20 Jahren umgerechnet lediglich um durchschnittlich 0,4 Prozent pro Jahr gestiegen und bleibe damit weiter hinter Inflationsraten und Tarifsteigerungen zurück. Gleichzeitig erwarteten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Information, Bildung, Kultur, Sport und Unterhaltung und Regionalität. Die Umschichtung in digitale Angebote müsse gelingen, ohne Relevanz und Reichweite des HR zu gefährden.

Freiling betonte, die auftragsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei unerlässlich. "Und das gilt ausdrücklich auch nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz", sagte Freiling. In Rundfunkrat und Verwaltungsrat des HR bestehe daher ein breiter Konsens, dass der Beschluss der Intendantinnen und Intendanten der ARD, beim Bundesverfassungsgericht auf Einhaltung des verfassungsgemäßen Verfahrens richtig gewesen sei, teilten Freiling und der Vorsitzende des HR-Verwaltungsrats, Hejo Manderscheid nach der Sitzung mit.

Die Ministerpräsidenten hatten am Donnerstag ein neues Verfahren für die Anpassung des Rundfunkbeitrags beschlossen. Demnach sollen ab 2027 nicht mehr grundsätzlich alle Landesparlamente einer Anhebung zustimmen müssen. Bis 2027 soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen. Damit das neue Modell in Kraft tritt, müssen am Ende des Gesetzgebungsverfahrens auch alle 16 Landtage zustimmen. Bayern und Sachsen-Anhalt wollen den Beschluss aber nur dann in das parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag zurückziehen.

cd/dir



Zuerst veröffentlicht 13.12.2024 17:18 Letzte Änderung: 16.12.2024 14:46

Schlagworte: Medien, Rundfunk, NEU

zur Startseite von epd medien