Landgericht Hamburg verbietet "Sportschau"-Behauptung - epd medien

02.10.2024 15:43

Hamburg (epd). Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-"Sportschau" von Sportjournalist Hans-Joachim Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Die einstweilige Verfügung, die die Behauptung oder Verbreitung der Aussage untersagt und sich laut Gerichtspressestelle gegen den WDR richtet, sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro vor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

In dem Beitrag "Verdächtige Kampfrichter bei Olympia im Einsatz - 5.000 Euro Bestechungsgeld im Säbelfechten" vom 4. August hatte Seppelt den russisch-usbekischen früheren Geschäftsmann Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht.

Dem Beschluss sei keine mündliche Verhandlung vorausgegangen, sondern nur die Antragsschrift des Antragstellers, eine Einlassung des WDR sei nicht erfolgt, teilte die Gerichtspressestelle dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch mit. Ein WDR-Sprecher erklärte auf epd-Anfrage, die redaktionelle Verantwortung für den Beitrag habe der NDR. Ein Gerichtsbeschluss liege dem WDR nicht vor.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lnh



Zuerst veröffentlicht 02.10.2024 17:43 Letzte Änderung: 02.10.2024 18:03

Schlagworte: Prozesse, Medien, Usmanow, Landgericht Hamburg, Seppelt, WDR, NDR, lnh, NEU

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