Kabinett billigt Entwurf für Digitale-Dienste-Gesetz - epd medien

20.12.2023 16:00

Berlin (epd). Onlinehändler und soziale Netzwerke werden stärker in die Verantwortung genommen: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin den Entwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes gebilligt, mit dem der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union umgesetzt wird. Demnach müssen Online-Plattformen Maßnahmen ergreifen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Der für auch Digitales zuständige Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte, was offline verboten sei, müsse es auch online sein: "Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten."

Sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU - wie Facebook, Amazon, X (vormals Twitter) oder Google - haben die meisten Pflichten. Für diese sind die Bestimmungen bereits in Kraft, weil sie direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden. Die Regeln für kleinere Dienste sollen ab dem 17. Februar 2024 gelten. Zu diesem Termin soll in Bonn die zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur eingesetzt werden und die Plattformaufsicht übernehmen sowie Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen.

Zu den Aufgaben der neuen Koordinierungsstelle gehört es aber nicht, strafbare Inhalte zu verfolgen. Hier bleiben die zuständigen Behörden verantwortlich, wie das Bundeskriminalamt, die Landesmedienanstalten und die Marktüberwachungsbehörden. Überdies sind Sonderzuständigkeiten unter anderem für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie für den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgesehen.

Medienaufseher Schmid: Copyright: epd-bild/Theo Klein

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid, begrüßte es, dass die Medienanstalten in dem neuen Gesetz als sektoral zuständige Behörden für Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgelegt wurden. "Bei der heutigen Kabinettsbefassung, die zugegebenermaßen nicht unnötig früh erfolgte, hat die Bundesregierung eine gute Entscheidung getroffen, sowohl im Interesse des Schutzes der Bevölkerung als auch für die Sicherung einer staatsfernen Medienaufsicht", erklärte Schmid. Die Medienanstalten hätten zuletzt mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie es seien, die die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung im Netz schon heute vorantreiben.

Bereits seit einigen Monaten bereiteten sich die Medienanstalten auf den DSA und seine Auswirkungen auf ihre Regulierungsarbeit vor, betonte Schmid. In einer Taskforce seien Arbeitsprozesse zu Anordnungsverfahren nach Artikel 9 DSA etabliert worden, die dem Prinzip "Straftaten verfolgen, medienrechtlich unzulässige Inhalte löschen" folgten. Dabei würden alle relevanten Akteure der föderalen Medienaufsicht eingebunden. "Angesichts der Gewalt und des Terrors in Nahost konnten so in kurzer Zeit über 600 Fälle von Hassrede und Gewaltdarstellung an die Europäische Kommission gemeldet werden", erklärte der Medienaufseher.

Der DSA trat zum 16. November 2022 in Kraft und gilt ab Mitte Februar vollständig in allen EU-Staaten. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem bislang Hasskriminalität im Netz geahndet wurde, wird weitgehend aufgehoben. Das Telemediengesetz wird komplett außer Kraft gesetzt. Die betreffenden Inhalte werden künftig unmittelbar durch den DSA oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.

mey/rid



Zuerst veröffentlicht 20.12.2023 17:00 Letzte Änderung: 27.12.2023 15:42

Schlagworte: Medien, Internet, Bundesregierung, EU, DSA, Digitale-Dienste-Gesetz, Wissing, mey, rid, Landesmedienanstalten, Schmid, NEU

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