Weiter Ungewissheit über neues Modell für Rundfunkfinanzierung - epd medien

03.06.2025 07:28

Der Rundfunkbeitrag liegt vorerst weiter bei 18,36 Euro im Monat

Frankfurt (epd). Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells für die öffentlich-rechtlichen Sender bleibt weiter unwahrscheinlich. Zwar haben nach epd-Informationen inzwischen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten von 13 Bundesländern die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags unterzeichnet. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist dies jedoch derzeit nicht zu erwarten. Die Novelle kann nur in Kraft treten, wenn sie von allen 16 Länderchefs unterschrieben und anschließend von allen Landtagen ratifiziert wird.

Sachsen, das derzeitige Vorsitzland in der Ministerpräsidentenkonferenz, wollte sich auf epd-Anfrage nicht zum genauen Stand der Unterzeichnung im Länderkreis äußern. Die Dresdner Staatskanzlei erklärte, das Umlaufverfahren sei Mitte April gestartet worden, um eine "Vereinbarung der Rundfunkkommission der Länder" umzusetzen. Es sei noch nicht beendet. Weitere Angaben machte die Staatskanzlei nicht.

Rechtliche Position soll verbessert werden

Dass die Staatsvertragsnovelle nun von 13 Ländern unterzeichnet wurde, hängt nach epd-Informationen vor allem mit den Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusammen. Demnach möchte der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder ist, dass möglichst viele Länder die Novelle unterzeichnen. Dadurch würde sich, so heißt es im Länderkreis, nach Ansicht von Kube die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern.

Im November 2024 hatten ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden eingereicht, weil die Länder der Empfehlung der Finanzkommission KEF, den Rundfunkbeitrag mit Beginn des Jahres 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen, nicht gefolgt waren. Im Dezember verständigten sich die Regierungschefs der Länder auf ein neues Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags ab 2027, bis dahin soll die Beitragshöhe von 18,36 Euro pro Monat unverändert bleiben.

Zum damaligen Beschluss legten Bayern und Sachsen-Anhalt allerdings eine gemeinsame Protokollerklärung vor, wonach sie die Novelle des Finanzierungsstaatsvertrags nur dann ins parlamentarische Verfahren geben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zur ausgebliebenen Beitragserhöhung zurücknehmen. Das lehnen die Sender ab.

Sachsen-Anhalt bekräftigt Position

Sachsen-Anhalt bekräftigte unterdessen seine Position zur Staatsvertragsnovelle auf epd-Anfrage. "Solange auf Initiative der Anstalten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfrage aussteht, wird Sachsen-Anhalt nicht unterzeichnen", teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Die bayerische Staatskanzlei wollte nicht erneut Stellung nehmen: "Wir bitten um Verständnis, dass wir uns derzeit nicht zu dem Thema äußern."

Zur Frage der möglichen Unterzeichnung durch den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) verwies die Dresdner Staatskanzlei auf eine noch laufende Prüfung. Nach epd-Informationen will die Landesregierung die Novelle nicht unterzeichnen, Grund dafür sollen die Mehrheitsverhältnisse im sächsischen Landtag sein. Die Regierung von CDU und SPD hat keine eigene Mehrheit. Einen Staatsvertrag, der letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werde, wolle die Minderheitsregierung nicht im Parlament zur Abstimmung stellen, heißt es.

Kommentare zu Stellungnahmen möglich

Wann Karlsruhe über die Beschwerden von ARD und ZDF entscheidet, ist offen. Beim Gericht ist der Erste Senat zuständig, Berichterstatterin ist Verfassungsrichterin Ines Härtel. Bis Ende April konnte zu den Verfassungsbeschwerden der Sender Stellung genommen werden. Dafür hatte das Gericht eine Reihe von Institutionen angeschrieben, neben den Landesregierungen unter anderem Parlamente, Rechnungshöfe, die KEF, die Landesmedienanstalten und den Privatsender-Verband Vaunet.

Die beim Verfassungsgericht eingereichten Stellungnahmen seien vom Gericht an ARD und ZDF zur Kommentierung weitergeleitet worden, erklärte am 22. Mai Eva Majuntke, Juristische Direktorin des BR, in einer Sitzung des BR-Rundfunkrats. Bis Mitte Juni könnten sich nun die Beschwerdeführer zu den eingegangenen Stellungnahmen äußern. Davon werde auch Gebrauch gemacht, sagte Majuntke.

vnn



Zuerst veröffentlicht 03.06.2025 09:28 Letzte Änderung: 03.06.2025 09:35

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Bundesländer, Rundfunkbeitrag, ARD, ZDF, Kube, Bundesverfassungsgericht, vnn, NEU

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