14.08.2024 11:59
Berlin (epd). Das Landgericht Berlin hat eine Klage der gemeinnützigen Organisation HateAid gemeinsam mit der Europäischen Jüdischen Studierendenunion (EUJS) gegen das Netzwerk X (vormals Twitter) abgelehnt. Die Klage wurde als insgesamt als unzulässig abgewiesen, weil die Kammer die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts nicht als gegeben erachtete, wie das Gericht am Mittwoch auf epd-Anfrage mitteilte. Gegen das Urteil sei Berufung eingelegt worden (AZ: 27 O 52/23 (2)).
Laut HateAid geht es um die Frage, ob Nutzer und Nutzerinnen aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von X verlangen können, dass strafbare Inhalte gelöscht werden. Gegenstand der Klage sind sechs antisemitische und rechtswidrige Kommentare, die X trotz Meldung zunächst nicht gelöscht hatte. Über die Klage beim Landgericht Berlin hatten HateAid und EUJS im Januar 2023 informiert.
Von HateAid hieß es am Mittwoch, dass sich das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung auf Verordnungen der Europäischen Union über gerichtliche Zuständigkeiten berufen habe. Diese sähen vor, dass grundsätzlich dort geklagt werden müsse, wo eine Person oder ein Unternehmen ihren Sitz habe. Ausnahmen gälten für Verbraucher - für sie gebe es die Möglichkeit, den sogenannten Verbrauchergerichtsstand zu eröffnen und vor einem nationalen Gericht zu klagen.
Die beiden Klägerinnen wollen mit der Berufung unter anderem die Frage klären, ob es sich bei ihnen nicht doch um Verbraucherinnen handelt. HateAid wurde 2018 gegen Hass im Netz gegründet. Die Organisation unterstützt Betroffene digitaler Gewalt bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
ema
Zuerst veröffentlicht 14.08.2024 13:59 Letzte Änderung: 14.08.2024 14:18
Schlagworte: Medien, Kriminalität, Internet, Antisemitismus, Landgericht Berlin, HateAid, ema, NEU
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