Brandenburgische FDP verliert vor Gericht gegen RBB - epd medien

05.09.2024 10:07

Das Verwaltungsgericht in Potsdam

Potsdam (epd). Die brandenburgische FDP ist vor Gericht mit einem Eilantrag gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) gescheitert. Mit dem Antrag hatte die Partei den Sender dazu verpflichten wollen, ihren Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Zyon Braun, in die Sendung "Der Kandidatencheck" einzuladen. Das Verwaltungsgericht Potsdam habe den Antrag abgelehnt und festgestellt, dass die vom RBB für die Einladungen der Spitzenkandidaten zugrunde gelegten Auswahlkriterien nicht zu beanstanden seien, teilte das Gericht am Donnerstag mit (AZ: VG 11 L 733/24)

Maßgeblich für die Gerichtsentscheidung vom Mittwoch sei das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl am 22. September gewesen, hieß es. Danach seien in die Sendung "Der Kandidatencheck" die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten jener Parteien, die in Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen. Beide Kriterien träfen auf die FDP nicht zu.

Keine formale Gleichbehandlung erforderlich

Die für Rundfunkrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts habe in ihrer Entscheidung darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf keine formale Gleichbehandlung verlange. Es gebe vielmehr "Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen". Das Gericht habe auch berücksichtigt, dass die FDP in anderen Sendungen des RBB "in einem ihrer landespolitischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang zu Wort" komme.

Die FDP hatte argumentiert, die Relevanz einer Partei bestimme sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei. Spitzenkandidat Braun hatte dem RBB "Wahlverzerrung" vorgeworfen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die RBB-Sendung "Der Kandidatencheck" ist für den 17. September geplant.

lob



Zuerst veröffentlicht 05.09.2024 12:07 Letzte Änderung: 05.09.2024 12:18

Schlagworte: Justiz, Medien, Rundfunk, Wahlen, Parteien, Zyon Braun, RBB, Kandidatencheck, Verwaltungsgericht Potsdam, NEU

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