ZDF legt Berufung im Rechtsstreit mit Schönbohm ein - epd medien

23.01.2025 14:00

München (epd). Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, und dem ZDF geht in eine neue Runde. Das ZDF hat gegen das Urteil des Landgerichts München vom Dezember 2024 Berufung eingelegt, wie der Sender auf epd-Nachfrage in Mainz mitteilte. Das Gericht bestätigte dies am Donnerstag. Die Kammer hatte mehrere Äußerungen aus einer "ZDF Magazin Royale"-Sendung untersagt, weil diese so verstanden werden könnten, "dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe".

Hintergrund des Rechtsstreits ist die "ZDF Magazin Royale"-Sendung vom 7. Oktober 2022 über Schönbohm. Wenige Tage nach der Ausstrahlung der Sendung mit Moderator Jan Böhmermann wurde Schönbohm seines Amtes enthoben. Das ZDF erklärte zu der beim Oberlandesgericht München eingelegten Berufung: "Der Sender hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass weder direkt noch indirekt bewusste Kontakte behauptet wurden und auch nicht behauptet werden."

Geldentschädigung wurde abgelehnt

Dass Schönbohm bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe, stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze, befand das Landgericht am 19. Dezember. Deswegen untersagte es dem ZDF die Verbreitung und Behauptung von insgesamt vier Äußerungen. Die von Schönbohm geforderte Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro lehnte das Gericht jedoch ab.

Das ZDF erklärte, die Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" vom 7. Oktober sei aus Sicht des Landgerichts München ansonsten nicht zu beanstanden gewesen. Die Aufteilung der Gerichtskosten sei "zum größeren Teil zulasten des Klägers" gegangen.

ema/rid



Zuerst veröffentlicht 23.01.2025 15:00

Schlagworte: Medien, Fernsehen, Justiz, Schönbohm, ZDF, Magazin Royale, Böhmermann, ema, rid

zur Startseite von epd medien