06.02.2025 13:52
Mannheim/Stuttgart (epd). Der Südwestrundfunk (SWR) muss die Spitzenkandidaten der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, Jessica Tatti und Alexander Ulrich, zu seinen Vorwahlsendungen "Wahlarena" einladen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigte in einem am Mittwochabend veröffentlichten Beschluss eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW bei der vorgezogenen Bundestagswahl rechtfertigten nicht dessen Ausschluss von den Sendungen. Die Entscheidung ist unanfechtbar, der SWR will neben dem BSW nun auch Die Linke einladen. (AZ: 1 S 164/25)
Knapp zwei Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl sollen am 12. Februar im SWR-Fernsehprogramm in zwei zeitgleich ausgestrahlten Live-Diskussionen die Spitzenkandidaten der führenden Parteien für beide Länder zu ausgewählten Themen befragt werden und auch miteinander diskutieren. Bereits das Verwaltungsgericht hatte auf einen Eilantrag des BSW hin die Kriterien bemängelt, nach denen der SWR die Teilnehmer der Runde ausgewählt hatte.
Insbesondere war gerichtlich beanstandet worden, dass die Verantwortlichen für die Wahlsendung neben Politikern der in Umfragen führenden Parteien CDU, AfD, SPD und der Grünen auch die Spitzenkandidaten der FDP in die Sendung eingeladen hatten. Die aktuellen Erfolgschancen von BSW und FDP rechtfertigten die Bevorzugung nur einer der beiden Parteien nicht.
Die Beschwerde der Sendeanstalt gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts blieb nun erfolglos. Bei der Abwägung zwischen redaktioneller Freiheit und dem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei der Handlungsspielraum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kurz vor einer Bundestagswahl eingeschränkt, hieß es. Die "Wahlarena"-Sendungen seien nach ihrem geplanten Inhalt ein zentraler Bestandteil der SWR-Vorwahlberichterstattung. Daher würde eine Nichtberücksichtigung des BSW zu einer "nachhaltigen Verschlechterung ihrer Wahlchancen" führen, was auch durch andere Sendungen nicht ausgeglichen werden könne.
Der rheinland-pfälzische BSW-Spitzenkandidat Alexander Ulrich forderte als Folge der gerichtlichen Auseinandersetzung personelle Konsequenzen beim SWR. Es sei erschreckend, "mit welcher Unbelehrbarkeit und welchem Einsatz" der gebührenfinanzierte Sender versucht habe, seine Partei zu benachteiligen. Ulrich bezeichnete es als Skandal, "dass der SWR zwei gerichtliche Instanzen braucht, um zu einer fairen Wahlberichterstattung zu kommen".
SWR-Chefredakteurin Franziska Roth sagte am Donnerstag beim Jahrespressegespräch des Senders in Stuttgart, der Sender sehe keinen Unterschied zwischen BSW und Linken und habe deshalb entschieden, nun die Spitzenkandidaten beider Parteien einzuladen. Intendant Kai Gniffke sagte, dass die Menschen in politisch und gesellschaftlich unruhigen Zeiten nach Vertrautem, Verlässlichkeit und Heimat suchten. Dies wolle der SWR seinen Nutzern auch künftig bieten: "Das Signal lautet: Wir sind für euch da - überall, wo ihr Medien nutzt", so Gniffke.
lmw/lbw
Zuerst veröffentlicht 06.02.2025 09:11 Letzte Änderung: 06.02.2025 14:52
Schlagworte: Medien, Parteien, Wahlen, Justiz, SWR, Wahlarena, BSW, Ulrich, lmw, NEU
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