Auskunftsgesetz für Medienvertreter auf Bundesebene geplant - epd medien

01.07.2024 13:01

Helge Lindh, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Berlin (epd). Die Bundesregierung arbeitet an einem Auskunftsgesetz für Medienvertreter auf Bundesebene. Erste Eckpunkte für einen Gesetzentwurf lägen nun vor, teilte der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Helge Lindh, dem epd am Montag in Berlin mit. Dabei stehe die Bundesregierung "in enger Beratung mit den medienpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen". Ziel des Bundespresseauskunftsgesetzes sei es, Rechtssicherheit zu schaffen, da es bisher keine gesetzlichen Regelungen mit Blick auf Bundesbehörden gebe.

Mit dem geplanten Gesetz solle sichergestellt werden, dass künftig "der Informationsanspruch allen Vertreterinnen und Vertretern aller Medien zusteht", erklärte Lindh weiter. Der Umfang des Anspruchs sollte sich auf alle Auskunftsformen - unmittelbare Auskunft, Einsichtnahme oder Kopien - sowie auf "sämtliche vorhandene Informationen einer Bundesbehörde" erstrecken.

Nach Angaben des SPD-Politikers soll sich der Auskunftsanspruch für Medienvertreter nicht nur auf Bundesbehörden beziehen. Umfassen solle er auch "nicht öffentlich-rechtlich organisierte Einheiten, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllen".

Ausnahmen vorgesehen

Im geplanten Gesetz werde es auch Ausnahmen vom Auskunftsanspruch geben, ergänzte Lindh. Diese würden sich an den Gründen orientieren, die auch in den meisten Landespressegesetzen enthalten seien. Beispielsweise könne eine Behörde die Auskunft verweigern, wenn dieser gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften entgegenstünden oder dadurch ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.

SPD, Grüne und FDP hatten sich 2021 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, "eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden" zu schaffen. Derzeit liefen die Arbeiten an einem Referentenentwurf, erklärte Lindh. Die Federführung bei dem Gesetzesvorhaben habe die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth (Grüne).

Inkrafttreten für Mai 2025 geplant

Lindh zufolge wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich Ende des Jahres mit einem Gesetzentwurf befassen. Die erste Beratung im Bundestag ist für Januar 2025 vorgesehen. Nach den bisherigen Planungen soll das Gesetz im Mai 2025 in Kraft treten.

Im Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar seien. Im dem Fall ging es um den Bundesnachrichtendienst (BND). Das Gericht stellte zugleich fest, dass es einen presserechtlichen Auskunftsanspruchs gebe, der sich unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit im Grundgesetz stütze. Das Gericht sprach von einem "Minimalstandard".

Das Bundesverfassungsgericht konstatierte im Juli 2015, dass dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Pressefreiheit nicht verletze, solange Medien einen Auskunftsanspruch hätten, der substanziell gleichwertig mit den Ansprüchen sei, die die Landespressegesetze vorsähen. Im September 2015 erweiterte das Bundesverfassungsgericht den Auskunftsanspruch der Presse auch auf den Informationszugang: So hätten Medienvertreter auch Anspruch auf Übersendung von Urteilskopien.

Mehrere Anläufe gescheitert

Kurz nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legte im Februar 2013 die damals oppositionelle SPD-Fraktion im Bundestag einen Entwurf für ein Bundespresseauskunftsgesetz vor. Die damals regierende Koalition von CDU/CSU und FDP verweigerte ihre Unterstützung. Einige Jahre später scheiterte auch die Grünen-Fraktion: Deren Entwurf lehnte im Juni 2017 die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD ab.

In der vorherigen Legislaturperiode, die bis 2021 lief und in der CDU/CSU und SPD weiter gemeinsam regierten, kam erneut kein Presseauskunftsgesetz zustande. Den Vorschlag einer SPD-Arbeitsgruppe lehnte das damalige Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) ab, da es keine Regelungsnotwendigkeit sah. Die bisherige Praxis, ein Auskunftsrecht unmittelbar aus dem Grundgesetz zu gewährleisten, sei vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden, hieß es dazu.

vnn



Zuerst veröffentlicht 01.07.2024 15:01

Schlagworte: Medien, Presse, Bundesregierung, Presseauskunftsgesetz, Lindh, SPD, Recht, Bundesverwaltungsgericht, vnn

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