Herbst der Reformen - epd medien

23.08.2024 08:10

Die Bundesländer arbeiten derzeit an einem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Seit Juni liegt der Entwurf für einen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vor, mit dem eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent - wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) im Februar vorgeschlagen - möglich wäre. Mit dem Reformstaatsvertrag sollen auch die Strukturen der ARD geändert und die öffentlich-rechtlichen Sender zu mehr Zusammenarbeit verpflichtet werden. Diemut Roether hat einige der vorgeschlagenen Neuerungen näher betrachtet.

Wie geht es weiter mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab, (SPD) und der damalige Chef der Staatskanzlei Sachsen, Oliver Schenk (CDU), nahmen im Januar den Bericht des "Rats für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" entgegen

epd Der oberste Gremienchef der ARD zeigte sich besorgt. Seit Juni liege ein Referentenentwurf für einen neuen ARD-Staatsvertrag vor, sagte Engelbert Günster, der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD, Anfang August der "Süddeutschen Zeitung". Dieser sei "ein großer Wurf", er finde die Sympathie der Gremien. Nun müsse "auf jeden Fall vermieden werden, dass die guten Ideen aus dem Referentenentwurf verwässert werden oder im Herbst unbearbeitet liegenbleiben".

Seit Ende Juni gibt es Entwürfe für die Novellierung des Medienstaatsvertrags, des ARD-Staatsvertrags, des ZDF-Staatsvertrags, des Deutschlandradio-Staatsvertrags und des Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrags. Viel Stoff für medienpolitische Debatten, die derzeit trotz Sommerpause auch geführt werden.

Aufgaben für Gremienvertreterkonferenz

Der Referentenentwurf für den ARD-Staatsvertrag, der ebenso wie die anderen Entwürfe auch dem epd vorliegt, sieht für die ARD die Einrichtung einer Geschäftsführung mit einer eigenen Geschäftsstelle vor. Der Geschäftsführer soll künftig zentraler Ansprechpartner für das ZDF und das Deutschlandradio bei gemeinsamen Fragen technischer, wirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Art sein. Laut dem Entwurf soll der Vorstand der ARD, der aus den Intendantinnen und Intendanten des Senderverbunds besteht, über die langfristige Strategie der ARD entscheiden. Zuständig für die Umsetzung wären künftig der Programmdirektor und der Geschäftsführer.

Mit dem neuen Gesetz würde die GVK, die künftig Gremienvertreterkonferenz heißen soll, erstmals gesetzlich formulierte Aufgaben erhalten und über die ARD-Strategie und ihre Änderungen beschließen. Außerdem soll sie die Arbeit des Geschäftsführers und des ARD-Programmdirektors überwachen.

Langfristige Strategie

Mit dem Referentenentwurf reagierte die Rundfunkkommission auf den Bericht des Zukunftsrats, den sie im März 2023 eingesetzt hatte. Der aus acht Expertinnen und Experten bestehende "Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" hatte in seinem am 18. Januar vorgelegten Bericht festgestellt, es gebe in der ARD "auffällig wenig Instanzen, die die Aufgabe haben, das Große und Ganze im Blick zu behalten" und vorgeschlagen, für die gemeinsamen Angebote eine ARD-Anstalt mit zentraler Leitung einzurichten.

Das hätte bedeutet, einen weiteren öffentlich-rechtlichen Sender zu schaffen. Doch davon hatten Experten in den Anhörungen zu dem Bericht des Zukunftsrats in den vergangenen Monaten abgeraten. Der Medienrechtler Dieter Dörr schrieb in einer Stellungnahme für den Landtag Rheinland-Pfalz, die Schaffung einer neuen Anstalt sei "mit einem nicht unerheblichen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand verbunden". Er empfahl eine Stärkung der ARD als Arbeitsgemeinschaft.

Genau das bezweckt die Rundfunkkommission offenbar mit ihrem Referentenentwurf. In den Anmerkungen zu dem Entwurf heißt es: "Die Gesamtheit der ARD-Anstalten würde im Vorstand also über ihre langfristige Strategie entscheiden, diese festhalten (!) und so Kontinuität sichern. Die ARD-Strategie soll laut Entwurf künftig "in gemeinsamer Sitzung" vom ARD-Vorstand und der Gremienvertreterkonferenz beschlossen werden. Dabei sollen auch Erkenntnisse des Dialogs mit der Gesellschaft einbezogen werden, zu dem die Medienpolitiker die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls verpflichten wollen.

Überprüfbare Zielvorgaben

Um die Kontinuität und die Strategiefähigkeit ist es mit dem alle zwei Jahre wechselnden ARD-Vorsitz in der Tat derzeit schlecht bestellt. Die jeweilige Sendeanstalt, die den Vorsitz übernimmt, muss sich immer wieder neu in viele Themen einarbeiten. Einzelne Intendantinnen oder Intendanten setzten in den zwei Jahren, in denen sie den Vorsitz hatten, zwar je nach Interesse eigene Akzente, aber wenn dann der nächste übernahm, ging damit auch häufig eine Kursänderung einher, weil der Nachfolger ganz andere Interessen obenan stellte.

Der Referentenentwurf sieht nun vor, dass die ARD-Strategie "regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortgeschrieben werden" soll. Sie sei "für die Aufgabenwahrnehmung des ARD-Vorstands, des Geschäftsführers sowie des Programmdirektors maßgebend". Festgelegt werden sollen "Grundsätze der Gestaltung und Struktur der Gemeinschaftsangebote, Grundsätze der programmstrategischen Entwicklung und Ausrichtung der Gemeinschaftsangebote", sowie "Grundsätze der Organisation und Zusammenarbeit innerhalb der ARD". Festzulegen seien ferner "Grundsätze für die Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung der Organe der ARD im Verhältnis zu den einzelnen Landesrundfunkanstalten" und "Grundsätze für die Zusammenarbeit der ARD mit dem ZDF und dem Deutschlandradio". Auch für die Arbeit des Geschäftsführers und des Programmdirektors sollen "überprüfbare Zielvorgaben" festgelegt werden. Die Strategie sei "in angemessener Weise zu veröffentlichen".

Lineare Mediathek

Wie bereits berichtet, planen die Länder auch, die Zahl der Hörfunkwellen bei der ARD zu reduzieren, laut dem vorliegenden Entwurf auf maximal 55. Derzeit sind 64 Hörfunkprogramme beauftragt. Grundsätzlich soll jede Landesrundfunkanstalt vier Hörfunkprogramme betreiben dürfen, bei Sendern mit sehr großen Sendegebieten oder Mehr-Länder-Anstalten können es auch bis zu drei Wellen mehr sein.

In der Diskussion ist auch die Reduzierung der TV-Spartenkanäle von ARD und ZDF. Hierzu gibt es allerdings im Entwurf keine eindeutige Festlegung. Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hatte Anfang 2023 angekündigt, dass die ARD noch im selben Jahr beginnen werde, "einen linearen Kanal einzustellen". Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, der im Juli 2023 in Kraft trat, ermöglicht es ARD und ZDF, einzelne Spartenkanäle einzustellen oder ins Internet zu überführen (epd 26/23). Passiert ist bisher noch nichts. ARD-intern wird dem Vernehmen nach noch immer darüber diskutiert, ob man nun One oder ARD-Alpha einstellt. Schaut man sich die Programmschemata an, spricht viel dafür, One einzustellen, da die ARD hier täglich wie in einer linearen Mediathek mehrere Episoden unterschiedlicher Serien und Wiederholungen alter Filme hintereinander wegsendet. ARD-Alpha hingegen erfüllt mit seinen Bildungssendungen den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen geradezu vorbildlich.

Gemeinsame technische Plattform

Laut Referentenentwurf sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio in Zukunft zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Diese Verpflichtung soll "grundsätzlich alle, insbesondere administrative und technische Bereiche" umfassen, sie besteht allerdings nicht, wenn "der publizistische Wettbewerb zwischen den beteiligten Rundfunkanstalten erheblich beeinträchtigt würde". Die Sender sollen in ihren Jahresabschlüssen eine Übersicht über die Zusammenarbeit veröffentlichen und diese finanziell bewerten. Auch sollen ARD und ZDF ihre Programmstrategien regelmäßig abstimmen. Hier sei besonders auf Nachrichtensendungen Rücksicht zu nehmen.

Zentrales Element der Zusammenarbeit soll eine gemeinsame technische Plattform für Online-Angebote sein. Dafür sollen die drei Sender eine rechtlich selbständige gemeinsame Tochtergesellschaft gründen. Anderen öffentlich-rechtlichen Sendern in Europa soll die Möglichkeit gegeben werden, an dem gemeinsamen Plattformsystem mitzuwirken "mit dem Ziel, einen gemeinsamen europäischen Kultur- und Debattenraum zu schaffen". Der Medienrechtler Dörr hat hier kritisch angemerkt, dass eine gemeinsame Tochtergesellschaft mehrwertsteuerpflichtig sein könnte, was höhere Ausgaben bedeuten würde.

Warnung vor Kahlschlag

Für die ARD-Anstalten sieht der Entwurf für den neuen ARD-Staatsvertrag eine "verpflichtende Nutzung der über die Inhalte-Datenbank verfügbaren Sendungen" in den Angeboten der einzelnen Rundfunkanstalten vor. Die ARD-Anstalten werden aufgefordert, ihre Sendepläne anzugleichen, um Mantelprogramme nutzen zu können. Die Länder lassen derzeit durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüfen, welche finanziellen Einsparungen sich durch solche Mantelprogramme ergeben können. Nach Ansicht der Länder berührt die Nutzung von Mantelprogrammen "nicht die Eigenständigkeit der Programme".

Solche Mantelprogramme hat die ARD bei den Kultur- und Informationswellen im Radio bereits eingeführt. Erste Höreindrücke zeigen jedoch, dass durch die Vereinheitlichung der Programme Vielfalt verloren geht. Profilierte Sendungen wurden eingestellt, viele Sendungen zu Literaturkritik und Lesungen im Radio gestrichen. Zahlreiche Autoren und Kulturschaffende hatten gegen diese "Programmpolitik der Zentralisierung und Rationalisierung" protestiert. Sie warnten vor einem "Kahlschlag von Anspruchsvollem und Nachdenklichem zu einem Zeitpunkt, da wir uns als aufgeklärte Gesellschaft die Frage stellen, wie wir gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus vorgehen sollen". Diskurs und Debatte gingen durch diese Programmreformen verloren.

Unabhängiges Expertengremium

Fraglich ist, ob sich dadurch tatsächlich so viel einsparen lässt, dass dies einen solchen Vielfaltsverlust rechtfertigen könnte. In der medienpolitischen Debatte um den neuen Staatsvertrag fanden die Proteste der Kulturschaffenden jedoch wenig Widerhall - vermutlich auch, weil es, mit Ausnahme des FDP-Politikers Gerhart Baum, kaum Medienpolitiker gibt, die regelmäßig Radio hören. Würden sie dies tun, wüssten sie auch, dass es schon seit Jahren geübte Praxis unter den Kultur- und Informationswellen ist, Beiträge untereinander auszutauschen. Hörer, die regelmäßig mehrere Kultur- und Informationswellen nutzen, bekommen schon seit Jahren dieselben Beiträge mehrfach auf unterschiedlichen Wellen zu hören.

Um zu kontrollieren, wie gut ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Auftrag erfüllen, will die Medienpolitik für alle Sender einen Medienrat einrichten, der alle zwei Jahre einen Bericht zu den Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sender vorlegt. Als Vorbild wird das "Jahrbuch Qualität der Medien" genannt, das jährlich in der Schweiz erscheint. Der Medienrat soll laut Entwurf aus sechs Expertinnen und Experten bestehen, drei von ihnen sollen von der GVK der ARD, zwei vom ZDF-Fernsehrat und einer vom Deutschlandradio-Hörfunkrat ernannt werden. Geplant ist ein kleines Gremium, das unabhängig von der Politik wie von den Sendern sein soll. Dafür könnten die Berichte zur Auftragserfüllung, die die Anstalten bisher alle zwei Jahre den Landtagen vorlegen und in denen sie sich gern selbst loben, gestrichen werden.

Nicht mehr zeitgemäß

Was die Internet-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen angeht, können sich die Medienpolitiker nicht dazu durchringen, den Anstalten mehr Freiheiten zu geben. So soll es beim "Verbot der Presseähnlichkeit" laut Erläuterung noch "Klarstellungen im Lichte der bisherigen Erfahrungen" geben. Darüber, ob einige der öffentlich-rechtlichen Internet-Angebote presseähnlich sind, streiten Verleger und Sender seit Jahren vor Gericht. Der Medienrechtler Jan Christopher Kalbhenn hatte kürzlich in einem Papier der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung empfohlen, das Verbot der Presseähnlichkeit abzuschaffen. Dieses Verbot sei "im Zeitalter nahezu vollständig konvergenter Medienangebote nicht mehr zeit- und sachgemäß und widerspricht dem Prinzip der Barrierefreiheit", schrieb er.

Der Medienrechtler empfahl auch, den sogenannten Drei-Stufen-Test für neue Online-Angebote abzuschaffen, in dem die Gremien der Anstalten prüfen, ob ein neues Angebot "den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht". Im digitalen Bereich seien "Flexibilität und Beweglichkeit wichtig, die durch langwierige und bürokratische (Genehmigungs-)Verfahren gehemmt werden", schrieb Kalbhenn. Seiner Meinung nach sollten "sämtliche Restriktionen im Online-Bereich abgeschafft werden". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern nur bestehen, wenn die Anstalten ein attraktives Online-Programm bieten könnten. Davon hänge auch die Akzeptanz für die Öffentlich-Rechtlichen ab.

Für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien schlägt der Entwurf der Länder das sogenannte Rationalisierungsmodell vor. Danach sollen die Anstalten weiterhin alle vier Jahre ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden. Die Kommission soll auf dieser Grundlage den Bedarf und die erforderliche Höhe des Rundfunkbeitrags feststellen. Zugleich soll ermittelt werden, wie hoch der Beitrag ausfallen müsste, wenn er "auf Basis des Verbraucherpreisindexes abzüglich eines Rationalisierungsabschlags" fortgeschrieben würde. Liegt die von der KEF errechnete Beitragshöhe unter dem aufgrund der Fortschreibung ermittelten Betrag, solle der Rundfunkbeitrag so gelten, die Landtage müssten nicht darüber abstimmen.

Populistischer Generalangriff

Sollten mindestens sechs Länder oder ARD, ZDF oder Deutschlandradio jedoch gegen diesen Beschluss Einspruch erheben, müsste das Beitragsverfahren wie gehabt eingeleitet werden: Die Ministerpräsidenten und Landtage müssten sich mit der Erhöhung des Beitrags befassen. Gleiches gilt, wenn der von der KEF ermittelte Rundfunkbeitrag über dem an den Verbraucherpreisindex angelehnten Wert liegt. Damit sei "rundfunkverfassungsrechtlich die angemessene Finanzierung der Rundfunkanstalten" gesichert, heißt es in dem Entwurf. Und es sei dafür gesorgt, dass der Rundfunkbeitrag weniger stark steige als die allgemeinen Verbraucherpreise. Dadurch würden die Beitragszahler entlastet.

Mit dem Rationalisierungsmodell ließe sich die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent wohl schon im nächsten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festschreiben, wenn die Ministerpräsidenten diesen im Herbst unterschreiben. Es wäre gut, wenn die Rundfunkbeitragsdebatte, die seit Jahren politisch aufgeladen und zum populistischen Generalangriff auf die öffentlich-rechtlichen Medien genutzt wird, so rationalisiert werden könnte. Dennoch darf man bezweifeln, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf diese Weise auf Dauer tatsächlich angemessen finanziert bleibt.

Die Vorsitzenden des Zukunftsrats, Julia Jäkel und Roger de Weck, hatten im Juni im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" gemahnt, den Medienpolitikern bleibe angesichts der Angriffe auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr viel Zeit für Reformen. Auch der GVK-Vorsitzende Günster drängt auf eine Einigung der Ministerpräsidenten. Er sagte, es wäre "fatal, wenn die Anstalten gezwungen würden, in Karlsruhe auf die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent zu klagen und die Populisten sich über die gegenseitige Blockade der Akteure freuen könnten".

Diemut Roether Copyright: epd-bild/Heike Lyding Darstellung: Autorenbox Text: Diemut Roether ist verantwortliche Redakteurin von epd medien.



Zuerst veröffentlicht 23.08.2024 10:10

Diemut Roether

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Medienpolitik, Medienänderungsstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrag Entwurf, Roether

zur Startseite von epd medien