20.12.2024 04:47
Berlin (epd). Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Filmförderung beschlossen. Mit einer Mehrheit der ehemaligen Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP verabschiedete das Parlament am Donnerstagabend in Berlin ein Gesetz, mit dem die Förderung von Filmen einfacher und effizienter werden soll. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu. Die Novelle tritt Anfang 2025 in Kraft.
Dem Gesetz zufolge sollen Teile der Filmförderung komplett automatisiert werden. Künftig würde danach keine Jury mehr über eine Finanzierung entscheiden. Vielmehr wäre der wirtschaftliche oder kulturelle Erfolg eines Filmschaffenden ausschlaggebend für die Förderung. Das bisherige Filmförderungsgesetz läuft Ende des Jahres aus.
Mit dem Gesetz, auf das sich die frühere Ampel-Koalition bereits im Mai geeinigt hatte, will die Bundesregierung die Bedingungen für Filmproduktionen in Deutschland verbessern. Neben einer weitgehenden Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung soll die Filmförderungsanstalt (FFA) zur zentralen Einrichtung für Förderungen ausgebaut werden. Sie soll autonomer handeln und so flexibler auf Marktveränderungen reagieren können.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) äußerte sich erleichtert über die Verabschiedung des neuen Gesetzes. Die Regelung sei ein "erster und sehr großer Schritt für eine umfassende Reform der Filmförderung", erklärte sie.
Bis zuletzt war nach dem Bruch der Ampel-Koalition nicht klar, ob das Gesetzesvorhaben im Parlament genug Stimmen bekommen würde. Am Mittwoch hatte der Kulturausschuss das neue Gesetz schlussendlich nach mehreren Änderungen gebilligt. In der neuen Fassung ist unter anderem die Einrichtung eines Diversitätsrats bei der Förderanstalt, für den sich SPD und Grüne eingesetzt hatten, nicht mehr vorgesehen.
Das Gesetz ist eine von drei Säulen der Filmreform, die Roth in ihrer Amtszeit auf den Weg bringen wollte. Die anderen beiden Vorhaben, die Einführung eines Steueranreizmodells und das Investitionsverpflichtungsgesetz, können aufgrund der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr beschlossen werden, wie Roth am Freitag mitteilte.
Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) kündigten an, die bisherige Arbeit an der Filmreform in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe voranzutreiben, damit diese in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt werden könne. Zudem versprachen sie, die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds und den German Motion Picture Fonds ab dem 1. Februar auf 30 Prozent anzuheben und beide Instrumente um ein Jahr zu verlängern, um den Filmstandort Deutschland in der Zwischenzeit zu sichern.
kps
Zuerst veröffentlicht 20.12.2024 05:47 Letzte Änderung: 20.12.2024 16:29
Schlagworte: Medien, Film, Fernsehen, Bundestag, Filmförderungsgesetz, kps, NEU
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