DAZN will im Streit über Medienrechte vor Gericht ziehen - epd medien

29.04.2024 10:23

Der Streit über die Vergabe der Bundesliga-TV-Rechte ab 2025/26 eskaliert. Der Streamingdienst DAZN will den Rechtsweg beschreiten und zunächst ein Schiedsgericht anrufen. Die Deutsche Fußball Liga weist erneut alle Vorwürfe zurück und sieht sich für ein mögliches Verfahren gut aufgestellt.

Gebäude der Deutschen Fußball Liga in Frankfurt

Ismaning/Frankfurt a.M. (epd). Der Sport-Streamingdienst will juristische Schritte einleiten, um ein umfangreiches Live-Rechte-Paket der Deutschen Fußball Liga (DFL) zugesprochen zu bekommen. "Angesichts der mangelnden Reaktion der DFL auf unsere Beschwerde über die unrechtmäßige Vergabe von Rechtepaket B wird DAZN den Rechtsweg beschreiten", sagte ein Sprecher des Unternehmens in Ismaning dem epd.

Dieser Weg könne sich "über Jahre hinziehen, beginnend mit einer Klage vor einem Schiedsgericht". Anschließend könne es bei deutschen Zivilgerichten und möglicherweise auch beim Europäischen Gerichtshof weitergehen, betonte der Sprecher. Darüber hinaus wolle sich DAZN nicht äußern.

DAZN sieht Verstoß gegen Kartellrecht

Mitte April hatte die DFL die Auktion der Medienrechte kurz nach dem Start gestoppt, weil DAZN "Bedenken hinsichtlich bestimmter Elemente des Vergabeprozesses" angemeldet hatte. Dabei geht es um das Rechtepaket B, das die Live-Rechte an Samstags- und Freitagspartien der Bundesliga sowie an den Relegationsspielen beinhaltet. DAZN wirft der DFL vor, dass das finanziell überlegene Angebot des Streamingdienstes keine Berücksichtigung gefunden habe. Somit liege ein Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht vor. Beide Parteien nahmen Kontakt zum Bundeskartellamt auf.

Medienberichten zufolge sicherte sich der Pay-TV-Anbieter Sky das Rechtepaket B. DAZN soll für die Vierjahresperiode von 2025/26 bis 2028/29 insgesamt 1,6 Milliarden Euro und damit deutlich mehr als Sky geboten haben, konnte dann aber eine von der DFL innerhalb von 24 Stunden verlangte Bankgarantie nicht rechtzeitig vorlegen.

DFL: Verfahrensregeln wurden eingehalten

Am 26. April wies die DFL erneut die von DAZN erhobenen Vorwürfe zurück. Die Auktion des Rechtepakets B und das gesamte Ausschreibungsverfahren seien "in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskartellamt abgegebenen Zusagen und den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt" worden, betonte der Dachverband der Bundesliga-Vereine.

Die zuständigen Gremien der DFL hätten das Rechtepaket B "entsprechend den Verfahrensregeln der Ausschreibung rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben". Die Angebote von DAZN seien nicht ausschreibungskonform gewesen und deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt worden. Das von DAZN nachträglich eingereichte Dokument einer Bank ändere an der Vergabeentscheidung nichts. Für die geforderte Rücknahme der Entscheidung gebe es keine Grundlage.

"Die von DAZN wiederholt vertretene Argumentation, man sei nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen, weist die DFL erneut entschieden zurück", erklärte die DFL weiter. Die DFL habe ihren Standpunkt in mehreren Schreiben an DAZN verdeutlicht und mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Die von DAZN öffentlich angeführte "mangelnde Reaktion der DFL" sei nicht nachvollziehbar.

"Für ein solches Verfahren gut aufgestellt"

Sollte DAZN die Schiedsklage einreichen, sei die DFL für ein solches Verfahren gut aufgestellt, erklärte der Dachverband. "Die DFL erwartet im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit, die im allseitigen Interesse liegt, dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren."

Das Schiedsverfahren sei in den Ausschreibungsunterlagen geregelt, sagte ein DFL-Sprecher auf epd-Anfrage. In der Regel benennen demnach zunächst beide Seiten einen Schiedsrichter. Die beiden gewählten Personen einigen sich dann auf einen dritten Schiedsrichter, der dem Gremium vorsitzt.

Das Bundeskartellamt hatte die Prüfung des DFL-Vermarktungsmodells für die Medienrechte ab der Saison 2025/26 im Februar abgeschlossen. In einem Schreiben teilte die Wettbewerbsbehörde der DFL mit, dass das von ihr vorgelegte Modell toleriert wird. Neu ist dabei unter anderem, dass ein Bieter zumindest theoretisch alle Live-Pakete erwerben könnte.

rid



Zuerst veröffentlicht 29.04.2024 12:23 Letzte Änderung: 30.04.2024 12:50 (Die Meldung wurde nachträglich um Infos der DFL zum Ablauf des Schiedsverfahrens ergänzt.)

Schlagworte: Medien, Sport, Fußball, Sportrechte, DFL, DAZN, rid, Bundesliga, NEU

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