Staatsanwaltschaft Gießen stellt Ermittlungen gegen Journalisten ein - epd medien

27.05.2024 14:27

Gießen, Wetzlar (epd). Die Staatsanwaltschaft Gießen hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten aus Wetzlar "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt. Sein Verhalten habe sich "unter Berücksichtigung des Informationsinteresses der Allgemeinheit sowie der Pressefreiheit" als nicht rechtswidrig erwiesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Hauburger, am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuvor hatten die "Gießener Allgemeine" und der Südwestrundfunk (SWR) über die Einstellung der Ermittlungen berichtet.

Die Gießener Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen den katholischen Wetzlarer Pastoralreferenten Joachim Schaefer wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz aufgenommen. Schaefer, der ein Jugendmedienprojekt "hessencam" betreibt, hatte im August 2023 bei einer AfD-Veranstaltung im mittelhessischen Rabenau-Geilshausen mit der Kamera Anwesende befragt. Einer der Befragten bezeichnete sich in dem Video als "Nationalsozialist". Das Video wurde auch über soziale Medien verbreitet.

Einzelne Teilnehmer hatten sich darüber beschwert, dass sie gefilmt worden waren. Im Kunsturhebergesetz ist das Recht am eigenen Bild geregelt, wonach Bilder oder Videos von Personen grundsätzlich nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn diese ihr Einverständnis dazu gegeben haben.

Laut SWR, dem nach eigenen Angaben die siebenseitige schriftliche Begründung der Staatsanwaltschaft vorliegt, begründet die Behörde die Einstellung der Ermittlungen mit einer Ausnahmeregelung im Kunsturhebergesetz. Demnach sei die Verbreitung von Aufnahmen aus dem Bereich der "Zeitgeschichte" auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt, wenn das Informationsinteresse der Allgemeinheit sowie die Presse- und Rundfunkfreiheit überwiegt.

Zuvor hatte das Vorgehen der Behörde laut SWR für Kritik gesorgt, weil die Polizei die Ermittlungen "von Amts wegen" in Gang gebracht hatte und aktiv Kontakt zu möglichen Zeugen aufnahm. Bei den einschlägigen Straftatbeständen handele es sich allerdings um sogenannte Antragsdelikte. Demnach werden Ermittlungsbehörden erst dann tätig, wenn Betroffene aktiv eine Strafverfolgung beantragen.

Der Deutsche Journalisten-Verband, der die Ermittlungen in der Vergangenheit kritisiert hatte, begrüßte nach SWR-Angaben die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Das Vorgehen der Ermittler sei von Anfang an fragwürdig gewesen.

Meldung aus dem epd-Basisdienst

lmw



Zuerst veröffentlicht 27.05.2024 16:27

Schlagworte: Justiz, Medien

zur Startseite von epd medien