Robra: Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags "dysfunktional" - epd medien

16.05.2024 08:39

Rainer Robra bei den Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig im vergangenen April

Frankfurt a.M. (epd). Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef und Medienminister Rainer Robra (CDU) drängt auf eine Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht. Das System habe sich in Teilen "als dysfunktional erwiesen", schreibt Robra in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag). Seine Kritik richtet sich gegen den letzten Schritt des dreistufigen Verfahrens, die Befassung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Beitragsvorschlag der Finanzkommission KEF und die Ratifizierung durch die Länderparlamente.

Viele Landtagsabgeordnete wehrten sich dagegen, einem zwischen den Ministerpräsidenten "ausgehandelten" Staatsvertrag zustimmen zu müssen, schreibt Robra: "Der Hinweis, alles andere als Ja sei verfassungswidrig, weil das vom Verfassungsgericht entwickelte Verfahren keine Alternative zur Zustimmung zulasse, wurde nicht gerne gehört." Man lasse sich als Abgeordneter nicht auf die Rolle eines "Notars" der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) reduzieren.

Alternative zur klassischen Ratifikation

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundlagen für das Beitragsverfahren 1994 in einem Urteil geschaffen. Stufe eins sieht die Bedarfsanmeldung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor. In der zweiten Stufe prüft die KEF diese Anmeldung und spricht anschließend eine Beitragsempfehlung aus. Nach Einschätzung von Robra verlaufen diese beiden Stufen staatsfern und sicherten die funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten ab. "Hier halte ich keine Reform für notwendig."

Die dritte Stufe des Festsetzungsverfahrens könne "nur so aus der Welt kommen, wie sie hineingekommen ist: durch Rechtsfortbildung des Bundesverfassungsgerichts selbst", schreibt der CDU-Politiker. Zur dritten Stufe, die heute alles andere als staatsfern ausgestaltet sei, sollte es eine Alternative zur klassischen Ratifikation geben.

zitat: Unvermeidliche Gefahr des Scheiterns von Beitragsanpassungen

"Es steht dem Bundesverfassungsgericht frei, im Lichte der bisherigen Erfahrungen die dritte Stufe neu auszugestalten, ohne wichtige andere Belange zu gefährden, wenn es dazu Gelegenheit haben sollte", schreibt Robra. "So könnte es ausreichen, die in der Regel schon jetzt verbindliche Empfehlung der KEF in den Ländern öffentlich bekannt zu machen, wenn die Ministerpräsidentenkonferenz nach Befassung damit weder Anlass noch Möglichkeit sieht, davon mit verfassungsrechtlich tragfähigen Gründen abzuweichen." Das parlamentarische Ratifikationsverfahren solle sich dann auf die wenigen Abweichungsfälle beschränken. Das könne sicherstellen, dass die notwendige Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht alle vier Jahre "durch die unvermeidliche Gefahr des Scheiterns von Beitragsanpassungen" zusätzlich in Misskredit gerate.

Robra reagiert mit seinem Beitrag auf Äußerungen des Medienrechtlers Dieter Dörr. Dieser hatte die Bundesländer bei einer Veranstaltung des Mainzer Medieninstituts Anfang April davor gewarnt, die von der KEF empfohlene Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro zu blockieren. Ein solches Verhalten rüttele an den "Grundfesten des Rechtsstaats", sagte Dörr. Dass sich mehrere Länder teilweise schon vor Beginn der Prüfung des Finanzbedarfs durch die Beitragskommission KEF gegen jedwede Anhebung festgelegt hätten, verglich er mit einem bewussten Verfassungsbruch.

nbl



Zuerst veröffentlicht 16.05.2024 10:39 Letzte Änderung: 16.05.2024 16:35

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Finanzen, Bundesländer, NEU

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