30.01.2024 15:08
Bonn/Hamburg (epd). Bei den Übertragungen der Fußballspiele der Bundesliga und 2. Bundesliga wird es in Zukunft einige Neuerungen geben. Das Bundeskartellamt teilte am Dienstag mit, man sei zu der vorläufigen Bewertung gekommen, dass man die Umsetzung des Modells der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 tolerieren könne. Die Auktion wird laut DFL vermutlich Mitte April starten. Neu ist dabei unter anderem, dass ein Bieter zumindest theoretisch alle Live-Pakete erwerben könnte.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, stellte jedoch klar: "Für die anstehende Vergabe der Medienrechte war uns wichtig, dass für die Zuschauerinnen und Zuschauer auch in Zukunft eine zeitnahe, frei empfangbare Highlight-Berichterstattung verfügbar ist." Damit müssten die wesentlichen TV-Verbreitungswege verfügbar bleiben und nicht allein auf das Internet beschränkt werden.
Nach dem Modell der DFL sollen die Pay-Live-Übertragungsrechte für die Spiele der Bundesliga in vier Paketen vergeben werden: Konferenz Samstagnachmittag, Einzelspiele am Samstagnachmittag sowie am Freitag, Top-Spiel am Samstagabend und Einzelspiele Sonntag. Die Bundesligaspiele freitags und samstags sollen künftig beim selben Medienpartner zu sehen sein, wie Geschäftsführer Steffen Merkel am Dienstag in Hamburg erläuterte. Dabei setze man auch auf die etablierten Anstoßzeiten.
Neben der weiteren Stärkung des Pay-Bereichs werden mindestens neun Live-Spiele im Free-TV übertragen. Für sämtliche Bundesligaspiele sind außerdem gesonderte Pakete für die zeitnahe Highlight-Berichterstattung im frei-empfangbaren Fernsehen vorgesehen. Zudem setzt die DFL auf technische Weiterentwicklungen. Bei Topspielen würden künftig regelmäßig 28 Kameras eingesetzt. Auch zusätzliche Live-Produktionen im Smartphone-optimierten 9:16-Format sind angedacht.
Den Verzicht auf das Alleinerwerbsverbot (No-single-buyer rule) bei Live-Rechten begründete Kartellamts-Chef Mundt mit geänderten Marktverhältnissen durch Akteure wie DAZN, RTL und Amazon und deren innovativen Angeboten. Genau dieser Wettbewerb um Innovation bei der Verbreitung der Inhalte sei ein wichtiges Ziel der No-Single-Buyer-Rule gewesen. Ein Erwerb der Live-Bundesligarechte durch mehrere Erwerber bleibe aber grundsätzlich möglich.
Seine zurückhaltende Bewertung begründete das Kartellamt mit Verweis auf ein kürzliche ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Super League (C-333/21), das auch zu Fragen der Zentralvermarktung von Fußballrechten Stellung genommen habe. Da das Urteil sehr spät im Verfahren ergangen sei, sei eine umfassende und angemessen gründliche Berücksichtigung nicht mehr möglich gewesen. Für die Tolerierung der unmittelbar anstehenden Rechtevergabe sei wichtig gewesen, dass sie für einen zeitlich begrenzten Zeitraum erfolge, nach dem eine Neubewertung der Rechtslage möglich sei.
koe
Zuerst veröffentlicht 30.01.2024 16:08 Letzte Änderung: 05.02.2024 10:27
Schlagworte: Medien, Fußball, Fernsehen, Internet, Verbände, DFL, Bundesliga, Bundeskartellamt, koe, NEU
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