Sender fordern weiter Ausnahmeregelungen im Kartellrecht - epd medien

09.01.2024 12:27

Das Kartellrecht soll erneut novelliert werden. Öffentlich-rechtliche und private Sender haben sich im Konsultationsverfahren dafür ausgesprochen, die Zusammenarbeit von Rundfunkunternehmen zu erleichtern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will das Wettbewerbsrecht modernisieren

Berlin (epd). ARD und ZDF setzen sich weiter für eine Ausnahmeregelung im Kartellrecht ein, um einfacher miteinander kooperieren zu können. Die Sender teilten dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit, sie hätten dies in einer Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts gefordert. Auch der Verband Privater Medien Vaunet sprach sich in der Konsultation erneut dafür aus, Kooperationen von privaten Rundfunkunternehmen zu erleichtern, insbesondere von Radioveranstaltern.

Die Konsultation des von Robert Habeck (Grüne) geführten Bundeswirtschaftsministeriums endete am 4. Dezember. Die Antworten von Organisationen, Unternehmen und Verbänden würden derzeit ausgewertet, teilte das Ministerium dem epd mit. Die Konsultation ist der Auftakt für die geplante zwölfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), für die das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist. Wann das Ministerium einen Referentenentwurf zur GWB-Novelle vorlegen wird, ist noch nicht bekannt.

Die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender hatten in den vergangenen Jahren mehrfach vergeblich gefordert, Kooperationen durch Änderungen im Kartellrecht zu vereinfachen. Auch die Bundesländer setzen sich dafür ein, eine Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender zu erleichtern. Der von den Ländern verabschiedete Medienstaatsvertrag gibt den Anstalten vor, dass sie mehr miteinander kooperieren sollen. Das Bundeswirtschaftsministerium sah bislang für solche Änderungen im Kartellrecht keinen Anlass. Die bisherigen Vorschriften stünden einer Zusammenarbeit der Anstalten nicht im Wege, hieß es.

Die ARD verweist darauf, dass mit Kooperationen auch die rechtliche Vorgabe umgesetzt werde, Rundfunkbeitragsgelder wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mache den Anstalten Vorgaben, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, erklärte eine Sprecherin der ARD dem epd. Doch bei solchen Kooperationen gebe es nach wie vor rechtliche Risiken. Diese müssten "dringend minimiert werden, um für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein größtmögliches Maß an Handlungssicherheit zu gewährleisten". Es gehe darum, "dem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag in Zeiten der stetig fortschreitenden Medienkonvergenz weiterhin effektiv nachkommen zu können". Daher sei eine "spezialgesetzliche Freistellung im GWB" erforderlich, so die ARD. Das ZDF verwies "auf die bestehende Kollisionslage zwischen Kartell- und Rundfunkrecht beziehungsweise der KEF-Systematik".

"Existenzieller Wettbewerbsdruck"

Vaunet sieht die privaten Rundfunkunternehmen "in den hochrelevanten Online-Werbemärkten einem existenziellen Wettbewerbsdruck und der Regelsetzungsmacht von BigTech ausgesetzt". Die privaten Sender seien "staatlich hochreguliert und stehen zudem im Wettbewerb mit dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk", teilte der Verband dem epd mit. Kartellrechtliche Sonderregelungen für Kooperationen von privaten Rundfunkunternehmen würden dazu beitragen, die wirtschaftliche Basis für den intermedialen Wettbewerb zu stärken.

Vaunet sprach sich dagegen aus, nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Kartellverbot auszunehmen, "was die Länder über den Bundesrat in den zurückliegenden GWB-Novellen versucht haben". Eine solche "einseitige Ausnahme" würde den privaten Rundfunk zusätzlich benachteiligen, sagte ein Sprecher des Verbandes dem epd. Er verwies darauf, dass es für das Presse-Grosso-System und Presseverlage bereits Ausnahmeregelungen im GWB gebe. Zuletzt hatte der Bund im Jahr 2017 durch eine Änderung im GWB die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage vom Kartellverbot ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für verlagswirtschaftliche Kooperationen, also etwa für die Zusammenarbeit im Anzeigen- und Werbegeschäft oder beim Vertrieb, nicht für eine Zusammenarbeit von Redaktionen. Die Ausnahme wurde damals zunächst bis Ende 2027 befristet.

Die Ausnahmeregelungen für die Verlage hätten eigentlich im Jahr 2022 evaluiert weden sollen. Diese Evaluierung steht immer noch aus. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte dem epd am Dienstag mit, die Bundesregierung werde berichten, "sobald sich diese Erfahrungen in aussagekräftiger Form darstellen lassen. Das wird voraussichtlich im Verlauf dieses Jahres der Fall sein."

vnn



Zuerst veröffentlicht 09.01.2024 13:27

Schlagworte: Medien, Wettbewerbsrecht, Kooperationen, GWB, Nünning, Wirtschaftsministerium, Habeck, ARD, ZDF

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