Kommission empfiehlt Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent - epd medien

23.02.2024 16:33

Die Empfehlung war schon durchgesickert, nun ist sie offiziell: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten schlägt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat ab 2025 vor. Entscheiden müssen die Bundesländer.

Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel übergibt der Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, den 24. KEF-Bericht.

Berlin (epd). Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 pro Monat empfohlen. Das geht aus dem 24. KEF-Bericht hervor, den die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag in Berlin entgegennahm. Die Beitragserhöhung sei notwendig, damit ARD, ZDF und das Deutschlandradio in der vierjährigen Beitragsperiode ab 2025 ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, sagte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel. Die ARD, die einen höheren Bedarf angemeldet hatte, äußerte sich enttäuscht.

Für die Beitragszahler bedeute die Erhöhung eine Steigerung um 0,8 Prozent pro Jahr, sagte Detzel. Damit liege die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate und entspreche dem Grundsatz, die Belastung der Beitragszahler so gering wie möglich zu halten.

Alle vier Jahre veröffentlicht die KEF ihren Beitragsbericht, für den die Höhe der bevorstehenden Beitragsperiode berechnet wird. Zuletzt wurde der Beitrag 2021 um 86 Cent auf die aktuellen 18,36 Euro pro Monat angehoben.

Rundfunkanstalten hatten deutlich mehr Bedarf angemeldet

Die KEF errechnete für ihren Bericht einen Finanzbedarf der Rundfunkanstalten ab 2025 in Höhe von 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die Rundfunkanstalten hatten zuvor ihren Bedarf höher eingeschätzt. Sie plädierten für eine Erhöhung des Beitrags auf 19,94 Euro pro Monat, also einen Euro mehr als die KEF vorschlägt. Der KEF-Vorsitzende Detzel erläuterte, dass die Kommission in ihrer Empfehlung unter anderem die sich auf voraussichtlich 1,1 Milliarden Euro belaufende Rücklage der Anstalten verrechnet hat. Dies dämpfe die Beitragsentwicklung, sagte er.

Der Vorschlag der KEF stelle aus Sicht der ARD nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher, erklärte die ARD nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts. Er bedeute "große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher", sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. Zusätzlich zu den linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online habe die ARD den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren.

Länder fodern weitere Sparbemühungen von den Sendern

Beitragsänderungen müssen von den Länderparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie dabei nur in Ausnahmefällen abweichen. Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesländer hatten sich in den vergangenen Monaten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, darunter Sachen-Anhalt. Der in der Magdeburger Staatskanzlei für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra (CDU) erklärte am Freitag, dass die Länder bestrebt seien, gegenüber der KEF-Empfehlung weitere Einsparungen zu realisieren, "sodass im Ergebnis eine Beitragserhöhung vermieden werden kann".

Auch aus Berlin und Brandenburg kamen Signale der Ablehnung. "Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Rundfunkgebühren weiter steigen sollen", schrieb Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) auf der Plattform X, vormals Twitter. Zunächst sollten die öffentlich-rechtlichen Sender vorschlagen, welche Einsparungen sie erbringen möchten, fügte der CDU-Politiker hinzu. Der brandenburgische Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sagte im Deutschlandfunk, auch Brandenburg lehne weiterhin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Die Sender sollten zunächst von den Rücklagen leben. Bis zum Herbst wollten die Länder einen neuen Medienstaatsvertrag vorlegen, in dem sie den Auftrag der Anstalten so verändern, dass sie anschließend ohne eine Erhöhung auskommen könnten.

Demgegenüber forderte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Landesregierungen auf, die öffentlich-rechtlichen Sender verfassungstreu zu finanzieren. Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, mahnte: "Populismus und Wahlkampfparolen gegen die Beitragserhöhung sind nicht verfassungsgemäß und schüren eine Stimmung gegen ein vielfältiges und im Wettbewerb mit digitalen Streaming- und Medienplattformen stehendes duales Rundfunksystem." Die Landesregierungen sollten "für eine Stärkung des Mediensystems im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger eintreten". Die Gewerkschaft wies darauf hin, dass die Beitragserhöhung mit 3,16 Prozent weit niedriger ausfalle als die Inflationsrate.

Der Auftrag bestimmt den Finanzbedarf.

Detzel riet demgegenüber den Bundesländern zu "Verfahrenstreue". Ein stabiler Beitrag sei weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich formuliert. Der KEF sei vorgegeben, die bedarfsgerechte Finanzierung der Anstalten zu berechnen, damit diese ihren Auftrag erfüllen können, und dabei die Belastung der Bürger im Auge zu haben.

Um Kosten zu reduzieren, sei das Mittel der Wahl der Auftrag der Rundfunkanstalten, "denn der Auftrag bestimmt den Finanzbedarf", sagte Detzel. Über den Auftrag entscheiden die Länder. Mit der Forderung einzelner Bundesländer, den Beitrag nicht zu erhöhen, sei "die Politik beim falschen Zeitpunkt, also zu spät", sagte Detzel.

dir/co



Zuerst veröffentlicht 23.02.2024 14:31 Letzte Änderung: 23.02.2024 17:33