01.03.2024 13:33
Köln (epd). Beim WDR wird die Vergütung für das neu zu besetzende Intendantenamt niedriger ausfallen als die des scheidenden Amtsinhabers Tom Buhrow. Dem Verwaltungsrat sei es wichtig, die Vergütung bei einer Neuwahl des Intendanten oder der Intendantin abzusenken, erklärte die WDR-Verwaltungsratsvorsitzende Claudia Schare auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Köln. So solle das Gehalt künftig den bisherigen beruflichen Weg berücksichtigen. Das Einstiegsgehalt werde aber "deutlich unterhalb des Gehalts des aktuellen Intendanten gesehen".
Buhrow, der das Amt Ende 2024 abgibt und dann in den Ruhestand tritt, ist der Top-Verdiener unter den Intendantinnen und Intendanten der ARD. Im Jahr 2022 erhielt er eine Gesamtvergütung von 433.200 Euro. Darin enthalten waren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.700 Euro und Sachbezüge in Höhe von 16.100 Euro (geldwerter Vorteil des privat zu versteuernden Dienstwagens). Vergütungen aus Aufsichtsratsmandaten, die 6.000 Euro im Jahr übersteigen, muss Buhrow an den WDR abführen - dies orientiert sich laut Schare an der Regelung für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen.
Eine Absenkung der Vergütung entspreche auch einer Empfehlung der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD, sagte Schare. Der Verwaltungsrat gehe davon aus, dass auch die Gesamtausgaben inklusive der Altersversorgungskosten für den künftigen Intendanten geringer sein werden. Die Buhrow nachfolgende Person werde eine niedrigere Altersversorgungzusage erhalten, erklärte Schare.
Der WDR-Rundfunkrat wählt Buhrows Nachfolge voraussichtlich am 27. Juni. Als Kandidaten aus dem WDR-Direktorenkreis werden die Programmdirektoren Jörg Schönenborn und Andrea Schafarczyk sowie Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau gehandelt, die zwischenzeitlich Interims-Intendantin beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) war. Laut WDR-Gesetz schließt der Verwaltungsrat den Dienstvertrag mit dem Intendanten ab.
Dass das Gehalt des künftigen WDR-Intendanten abgesenkt wird, habe der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat am 18. Januar mitgeteilt, sagte Schare dem epd. Es gehe darum, "dass der Rundfunkrat die grundsätzlichen Überlegungen des Verwaltungsrats zu den vertraglichen Eckpunkten frühzeitig kennt, damit er sie in den Bewerbungsgesprächen den Kandidatinnen und Kandidaten mitteilen kann".
Der Verwaltungsrat hatte laut Schare bereits 2022 damit begonnen, sich mit dem Gehalt eines künftigen WDR-Intendanten zu beschäftigen. Unterstützt durch eine externe Beratung habe es auch zwei Workshops gegeben. Außerdem seien Vergleichsgruppen ermittelt worden, um einen Rahmen für das künftige Intendantengehalt zu setzen. Herangezogen worden seien dafür neben Vergütungen der übrigen Senderintendanten auch die von Geschäftsführungen, die über Pflichtbeiträge finanziert würden, darunter etwa Industrie- und Handelskammern oder gesetzliche Krankenkassen.
Auch Vergütungen von Geschäftsführungen im öffentlichen Sektor seien berücksichtigt worden, erklärte die Verwaltungsratsvorsitzende. In dieser Kategorie sei auch "die Vergleichssumme für das Gehalt des NRW-Ministerpräsidenten" berücksichtigt worden.
Über die Vergütung der Chefs der öffentlich-rechtlichen Sender gibt es seit einiger Zeit eine Debatte, ausgelöst vor allem durch die Schlesinger-Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wurde zuletzt das Gehalt des Intendanten abgesenkt: Ralf Ludwig, der seit November 2023 den MDR leitet, erhält ein Jahresgehalt von 280.000 Euro und damit 15.000 Euro weniger als seine Vorgängerin Karola Wille.
Beim Südwestrundfunk (SWR) bekommt SWR-Intendant Kai Gniffke künftig weniger Geld. Anlässlich von Gniffkes Wiederwahl im Dezember 2023 erklärte der SWR-Verwaltungsratsvorsitzende Hans-Albert Stechl, beim Gehalt des Intendanten werde es "in der Summe in der zweiten Amtszeit eine Reduzierung" geben. Gniffkes zweite Amtsperiode beginnt Anfang September.
Beim RBB verdient die seit September 2023 amtierende Intendantin Ulrike Demmer 220.000 Euro pro Jahr und damit deutlich weniger als ihre beiden Amtsvorgängerinnen Katrin Vernau (295.000 Euro) und Patricia Schlesinger (303.000 Euro plus Boni). Im neuen RBB-Staatsvertrag, der seit Januar gilt, haben die Länder Berlin und Brandenburg eine Obergrenze für die Intendantenvergütung verankert. Sie darf demnach nicht über einem "Äquivalent zum Grundgehalt" eines Berliner Senators liegen.
Laut einer aktuellen Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen liegt die Vergütung der Intendanten und Direktoren bei ARD und ZDF im Vergleich mit öffentlichen Unternehmen des Bundes und der Länder im oberen Drittel.
vnn
Zuerst veröffentlicht 01.03.2024 14:33 Letzte Änderung: 05.03.2024 10:29
Schlagworte: Medien, Rundfunk, WDR, Vergütung, Buhrow, Verwaltungsrat, Schare, Schlesinger, vnn, NEU
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