13.03.2024 14:31
Brüssel/Straßburg (epd). Die Europäische Union will Vorreiterin bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) sein. Das Europäische Parlament verabschiedete am Mittwoch in Straßburg eine Verordnung zur Regulierung von KI. Dieses kann nun in Kraft treten. In der Praxis greifen die neuen Regeln voraussichtlich ab 2026. Die große Mehrheit von 523 Abgeordnete stimmte für die neuen Regeln, 46 stimmten dagegen und 49 enthielten sich. Die Kritiker bemängeln vor allem die Regeln zur biometrischen Überwachung.
Die europaweiten Vorgaben für KI sollen die Nutzung der neuen Technologie sicherer machen. Dazu werden Anwendungen in Risikogruppen eingeteilt. Hochriskante KI-Systeme sollen verboten werden, danach staffeln sich die Auflagen gemessen am Risiko der Technologie.
Zu den künftig verbotenen Systemen gehören etwa Anwendungen zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in der Schule. Auch das Bewerten von sozialem Verhalten mit KI, das sogenanntes "Social Scoring", wie es in China eingesetzt wird, gilt als verboten. Der Einsatz von KI bei der vorausschauenden Polizeiarbeit wird ebenfalls eingeschränkt.
Entgegen einer Forderung des EU-Parlaments wurde ein Verbot der Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durch eine umfangreiche Liste von Ausnahmen Kritikern zufolge praktisch aufgehoben. "Durch die biometrische Gesichtserkennung kann jetzt theoretisch jeder zu jeder Zeit an jedem Ort gesichtet werden. Anstatt sich darum zu kümmern, wie Künstliche Intelligenz im Alltag für die breite Bevölkerung von Nutzen sein kann, bauen die EU-Staaten an der Idee der totalen Kontrolle und Überwachung", erklärte der EU-Abgeordnete Martin Schirdewan (Linke).
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024, fügte hinzu, das KI-Gesetz ebne "den Weg für die Einführung einer nie dagewesenen Massenüberwachung in Europa". Und auch aus der SPD kommen kritische Stimmen. "Besonders beim strittigen Punkt der biometrischen Echtzeit-Fernerkennung im öffentlichen Raum muss gelten, dass Bürgerrechte nicht beschnitten werden", sagte Detlef Müller (SPD).
Bundesregierung und Bundestag müssten die wenigen Spielräume bei der nationalen Umsetzung des KI-Gesetzes "nutzen und zumindest die KI-gesteuerte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auch für private Akteure untersagen", erklärte Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Die EU-Staaten hatten den Gesetzentwurf bereits im Februar abgesegnet. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate später Anwendung. Einige Vorschriften sind aber auch schon früher anwendbar, darunter die Verbote bestimmter Praktiken, die bereits sechs Monate nach Inkrafttreten gelten
Überhaupt eine Regulierung zu haben, sei ein Schritt nach vorn, erklärte Lena Rohrbach, Referentin für Menschenrechte bei Amnesty International Deutschland auf X, ehemals Twitter. Zahlreiche Ausnahmen durchlöcherten aber den Schutz der Menschenrechte, insbesondere für marginalisierte Gruppen wie Geflüchtete. Das Gesetz schaffe ein Parallelsystem für Sicherheits- und Migrationsbehörden, die von verschiedenen Verboten ausgenommen seien.
Auch die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst (Linke) kritisierte, dass es keine Verbote für den Einsatz von KI-Systemen im Migrations- und Grenzmanagement gebe. "Damit werden Menschen auf der Flucht zu Versuchskaninchen und die EU-Außengrenzen zum Testlabor gemacht. Das ist inakzeptabel", sagte sie.
mab
Zuerst veröffentlicht 13.03.2024 15:31 Letzte Änderung: 13.03.2024 15:49
Schlagworte: EU, Künstliche Intelligenz, ZF, KI, KI-Act, Europaparlament, Recht, Internet, mab, NEU
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