14.06.2024 14:11
Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat 23 öffentliche Rügen gegen 13 Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz ausgesprochen. Die meisten fing sich mit zehn Rügen das Onlineportal "Bild.de" ein, wie aus einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Mitteilung des Gremiums hervorgeht.
Gerügt wurde "Bild" wegen der Berichterstattung über einen Schauspieler, der in der Öffentlichkeit randaliert hatte und über den Sorgerechtsstreit um die Kinder der Steakhouse-Erbin Christina Block. Andere Rügen für "Bild" betrafen unter anderem das Zeigen von Bildern von Unfall- und Explosionsopfern, die Vorverurteilung bei einem Tötungsdelikt und einen Bericht über den Werbespot einer Brauerei.
Eine entsprechende Rüge erhielt auch "Zeit.de" wegen eines Artikels über ein Styling-Produkt, in dem der Presserat einen Verstoß gegen das Trennungsgebot von Redaktion und Werbung sieht. Die Berliner "B.Z", "Bild".de", "Welt.de" sowie die Online-Ausgaben der "Rheinischen Post" und der "Sächsischen Zeitung" erhielten jeweils eine Rüge für falsche Überschriften über die "Letzte Generation".
Weitere Rügen gingen an die Online-Ausgabe der "Schwäbischen Zeitung", "Merkur.de", die "Rhein-Zeitung", die "Nordwest-Zeitung" sowie die "Freizeit Revue" und die Zeitschrift "Gute Laune". Insgesamt habe der Presserat auf seiner jüngsten Sitzung 154 Beschwerden behandelt. Davon seien 49 als unbegründet eingestuft worden. Über die 23 Rügen hinaus sprach das Gremium der Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse noch 23 Missbilligungen und 30 Hinweise aus.
Meldung aus dem epd-Basisdienst
lob
Zuerst veröffentlicht 14.06.2024 16:11
Schlagworte: Medien, Presse
zur Startseite von epd medien