19.09.2024 11:25
Potsdam/Berlin (epd). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss das Ergebnis der Tierschutzpartei in der TV-Berichterstattung zur Landtagswahl explizit nennen, falls sie mindestens zwei Prozent der Stimmen bekommt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe einer entsprechenden Beschwerde der Partei stattgegeben, teilte das Gericht am Donnerstag in Berlin mit. Das Wahlergebnis nur in der Rubrik "Andere" zusammenzufassen, sei in dem Fall nicht ausreichend. Der Beschluss ist unanfechtbar. (AZ: OVG 3 S 109/24)
Die Partei "Mensch, Umwelt, Tierschutz" (Tierschutzpartei) tritt bei der Landtagswahl in Brandenburg am Sonntag neben 13 weiteren Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen an. Auf ihrer Landesliste kandidieren 13 Personen, außerdem stellen sich vier Personen der Wahl für ein Direktmandat. Bei der Landtagswahl gibt es insgesamt 44 Wahlkreise.
Der RBB hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse nach Gerichtsangaben mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dies habe das Oberverwaltungsgericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren jedoch anders beurteilt, hieß es.
Zwar habe die Tierschutzpartei nur einen Anspruch auf sogenannte abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung. Die Ausweisung des Wahlergebnisses in der Fernsehberichterstattung am Wahlabend könne jedoch erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung kleinerer Parteien haben. Der Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit des RBB sei zudem gering.
lob
Zuerst veröffentlicht 19.09.2024 13:25 Letzte Änderung: 19.09.2024 16:33
Schlagworte: Medien, Fernsehen, Wahlen, RBB, Tierschutzpartei, lob, NEU
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