18.06.2024 08:48
Hamburg (epd). Beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) ist die Anwesenheitsquote der Rundfunkratsmitglieder an den Plenumssitzungen 2023 gesunken. Im vergangenen Jahr habe die Quote bei durchschnittlich 80 Prozent gelegen, 2022 seien es noch 84 Prozent gewesen, teilte die NDR-Gremiengeschäftsstelle dem epd auf Nachfrage mit. Dem Rundfunkrat gehören 58 Mitglieder aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und dem Kirchenbereich an.
Aufgabe des Gremiums ist es unter anderem, die Einhaltung der Programmanforderungen zu überwachen. Der NDR ist die Vier-Länder-Anstalt für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Im Jahr 2023 gab es beim NDR-Rundfunkrat insgesamt sieben Plenumssitzungen, 2022 waren es acht. 15 Mitglieder nahmen im vergangenen Jahr an allen sieben Sitzungen teil, wie eine epd-Auswertung der veröffentlichten Anwesenheitslisten ergab.
Drei Mitglieder kamen demnach auf eine Quote von rund 29 Prozent, sie waren jeweils nur an zwei von sieben Sitzungen anwesend. Dabei handelte es sich um Thomas Krüger, SPD-Abgeordneter im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Fikret Abaci, entsandt vom niedersächsischen Integrationsrat, und Anne Bader, Vertreterin des Landessportbunds Mecklenburg-Vorpommern.
Bei den drei Ausschüssen des Rundfunkrats entwickelte sich die durchschnittliche Teilnahmequote 2023 im Vergleich zu 2022 unterschiedlich. Beim Programmausschuss, mit 29 Mitgliedern der größte Ausschuss, sank die Anwesenheitsquote. Sie belief sich laut der Gremiengeschäftsstelle im vorigen Jahr auf 78 Prozent - 2022 seien es 80 Prozent gewesen. Beim Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien (15 Mitglieder) stieg den Angaben zufolge die Teilnahmequote von 75 Prozent (2022) auf 78 Prozent (2023). Beim Rechts- und Eingabenausschuss (14 Mitglieder) habe die Anwesenheitsquote in beiden Jahren bei 79 Prozent gelegen.
Beim NDR gibt es außerdem noch vier Landesrundfunkräte, in denen die Vertreter aus den jeweiligen NDR-Staatsvertragsländern Mitglied sind. Die höchste durchschnittliche Anwesenheitsquote hatte im vorigen Jahr laut der Gremiengeschäftsstelle mit 88 Prozent der Landesrundfunkrat Hamburg (11 Mitglieder, 2022: 74 Prozent).
Beim Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein, ebenfalls elf Mitglieder, seien es im vorigen Jahr 84 Prozent gewesen (2022: 80 Prozent). Der Landesrundfunkrat Niedersachsen, der 25 Mitglieder hat, kam demnach 2023 auf eine Teilnahmequote von 83 Prozent (2022: 87 Prozent). Beim elfköpfigen Landesrundfunkrat Mecklenburg-Vorpommern seien es 79 Prozent gewesen (2022: 85 Prozent).
Für den zwölfköpfigen NDR-Verwaltungsrat, der die wirtschaftliche Geschäftsführung des Intendanten kontrolliert, gab die Gremiengeschäftsstelle die höchste Teilnahmequote an. 2023 wie auch 2022 habe sie bei den Plenumssitzungen durchschnittlich bei 92 Prozent gelegen. Beim Finanzausschuss, dem einzigen Ausschuss des Verwaltungsrats, seien es im vorigen Jahr 93 Prozent gewesen (2022: 83 Prozent).
Die Mitglieder des Verwaltungsrats wie auch des Rundfunkrats sind ehrenamtlich tätig. Infolge einer Neufassung des NDR-Staatsvertrags bekommen seit Juni 2022 nicht mehr alle Gremienmitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung. Sie wird seitdem weiter an die zwölf Verwaltungsratsmitglieder gezahlt, aber nur noch an diejenigen Mitglieder des Rundfunkrats, die dort hervorgehobene Positionen innehaben. Dabei handelt es sich gemäß NDR-Staatsvertrag um den vierköpfigen Rundfunkratsvorstand und die Vorsitzenden der Ausschüsse.
Seit Januar 2024 erhalten die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat laut Gremiengeschäftsstelle eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils rund 1.150 Euro, bei den stellvertretenden Gremienvorsitzenden seien es etwa 925 Euro. Die übrigen Verwaltungsratsmitglieder bekämen knapp 695 Euro pro Monat. Diesen Betrag erhielten auch Ausschussvorsitzende des Rundfunkrats.
Den Mitgliedern des Rundfunkrats, die keine Aufwandsentschädigung erhalten, steht ein Sitzungsgeld zu für die Teilnahme an Sitzungen oder Tagungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse sowie des jeweiligen Landesrundfunkrats. Dieses beläuft sich seit Januar 2024 den Angaben zufolge auf rund 330 Euro pro Sitzungstag. Außerdem erhalten diese Rundfunkratsmitglieder, wie in der NDR-Satzung verankert ist, "eine monatliche Auslagenpauschale in Höhe von 100 Euro".
Sitzungsgelder gibt es auch für die Verwaltungsratsmitglieder und die Rundfunkratsmitglieder mit Vorsitzfunktionen. Hier beträgt das Sitzungsgeld seit Januar 2024 mindestens 73,85 Euro. Für weitere Fälle, die in der NDR-Satzung beschrieben sind, gibt es auch höhere Sitzungsgelder, und zwar bis zu rund 440 Euro pro Sitzungstag. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
vnn
Zuerst veröffentlicht 18.06.2024 10:48 Letzte Änderung: 18.06.2024 11:33
Schlagworte: Medien, Rundfunk, Aufsicht, NDR, Rundfunkrat, vnn, NEU
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