Rammstein-Sänger will "Spiegel" anzeigen - epd medien

01.08.2024 11:51

Till Lindemann bei einem Konzert seiner Band Rammstein

Berlin, Hamburg (epd). Der "Rammstein"-Sänger Till Lindemann kündigt eine Anzeige gegen das Magazin "Der Spiegel" an. Er wirft dem Hamburger Nachrichtenmagazin Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrug vor, wie die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann am Donnerstag in Berlin mitteilte. Es gehe dabei um Dokumente, die der "Spiegel" in der juristischen Auseinandersetzung um Vorwürfe von Frauen gegen den Sänger eingereicht hatte.

Der "Spiegel" hatte in einem auf der Titelseite angekündigten Artikel vom 10. Juni 2023 unter der Überschrift "Götterdämmerung" über Vorwürfe verschiedener Frauen berichtet. Unter der Überschrift "Sex, Macht, Alkohol - Was die jungen Frauen aus der Row Zero berichten" hatte auch das Onlineangebot des "Spiegels" den Beitrag veröffentlicht. Der Sänger ging gegen das Hamburger Magazin sowie gegen andere Medien vor, darunter der NDR und die "Süddeutsche Zeitung".

Landgericht untersagte bestimmte Verdachtsäußerungen

Laut einer Verfügung des Landgerichts Hamburg vom Juli 2023 darf der "Spiegel" in seiner Berichterstattung nicht mehr den Verdacht erwecken, Lindemann habe junge Frauen mit K.O.-Tropfen, Drogen oder Alkohol betäubt oder betäuben lassen, um Sex zu erzwingen. Nach Darstellung des "Spiegels" wies das Gericht den Verfügungsantrag allerdings in großen Teilen zurück. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte am 19. Juli dieses Jahres laut Anwaltskanzlei Schertz Bergmann im Berufungsverfahren die einstweilige Verfügung des Landgerichts zu den Kernvorwürfen.

Zum Hintergrund der Anzeige teilte die Kanzlei mit, der "Spiegel" habe im Juni 2023 zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen eingereicht, die im Artikel mit "Zoe" und "Sophie W." benannt worden waren. Später habe das Magazin einräumen müssen, dass die Versicherungen nicht von "Zoe" und "Sophie W." stammten. Verschiedene Fassungen seien versehentlich miteinander vertauscht worden.

zitat: Vorgang, der von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden muss

"Soweit nun feststeht, dass zwei eidesstattliche Versicherungen tatsächlich nicht so abgegeben wurden wie eingereicht, ist dies ein Vorgang, der von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden muss", erklärte die Kanzlei. Ihr Mandant Lindemann werde daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des "Spiegel" erstatten.

Der "Spiegel"-Verlag bezog dazu auf Anfrage des epd am Donnerstagnachmittag Stellung. "Wir haben den Sachverhalt bereits im Zivilverfahren von uns aus umfassend aufgeklärt, die eingeräumten Versehen bei der Anfertigung des Stellungnahmeschriftsatzes hatten dann auch erwartbar keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des OLG Hamburg", teilte eine Verlagssprecherin mit. Die Pressemitteilung der Kanzlei Schertz Bergmann bezeichnete die Sprecherin als "Teil der mittlerweile wohl leider üblichen Litigation-PR". Die Mitteilung "bauscht auf, wo es nichts aufzubauschen gibt. Niemand hat sich hier strafbar gemacht", erklärte sie. Litigation-PR bedeutet Öffentlichkeitsarbeit während juristischer Auseinandersetzungen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im August 2023 ihr Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingestellt, das sie wegen des "Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz" gegen den Sänger geführt hatte.

lnh



Zuerst veröffentlicht 01.08.2024 13:51 Letzte Änderung: 01.08.2024 17:12

Schlagworte: Medien, Rundfunk, Internet, NEU

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