Verbraucherschützer reichen Sammelklage gegen Facebook ein - epd medien

09.12.2024 10:33

Nach einem Datenleck muss sich Facebook einer Sammelklage in Deutschland stellen.

Berlin (epd). Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Facebook-Datenleck reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Sammelklage gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta Platforms ein. Wie die Verbraucherschützer am Montag in Berlin mitteilten, soll die Klage Millionen in Deutschland lebenden Betroffenen helfen, Schadenersatzansprüche gegenüber Facebook leichter durchzusetzen. Mögliche Ansprüche könnten durch diesen Schritt zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren.

Facebook-Nutzer, die von dem im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen waren, können sich der für sie kostenlosen Sammelklage anschließen, wenn das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat. Dies wird laut VZBV voraussichtlich Anfang 2025 der Fall sein. Betroffenen stehe voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu. Diese Summe hatte der BGH in einem Einzelfall für den "bloßen Kontrollverlust" über die eigenen Daten für angemessen befunden.

Sechs Millionen Nutzer aus Deutschland betroffen

Durch das Facebook-Datenleck waren Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern öffentlich geworden, darunter die von rund sechs Millionen Facebook-Konten aus Deutschland. Die gestohlenen Daten konnten nach Angaben der Verbraucherzentrale unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden. Ob Nutzer betroffen sind, können sie laut VZBV selbst prüfen.

Dem BGH-Grundsatzurteil vom 18. November zufolge reicht die Betroffenheit von dem kurzzeitigen Kontrollverlust über die eigenen Daten aus, um Schadenersatz zu beanspruchen. Es muss von den Verbrauchern kein Nachweis erbracht werden, dass ihnen durch das Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hatte die Auffassung vertreten, dass allein der abstrakte Kontrollverlust über die gestohlenen Daten noch kein Schadenersatz begründen könne. Geklagt hatte ein vom Datenleck betroffener Facebook-Nutzer.

rks



Zuerst veröffentlicht 09.12.2024 11:33 Letzte Änderung: 09.12.2024 12:52

Schlagworte: Medien, Internet, Justiz, Verbraucher, NEU

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