Europäische Medienhäuser verklagen Google auf 2,1 Milliarden Euro - epd medien

29.02.2024 12:09

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Brüssel/Amsterdam (epd). Eine Koalition von mehr als 30 europäischen Medienhäusern aus 17 Ländern hat Klage gegen Google eingereicht und fordert Schadenersatz in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro. Die beim Bezirksgericht von Amsterdam eingereichte Klage bezieht sich auf wettbewerbswidriges Verhalten von Google bei "Ad Tech", den verschiedenen Technologien für Online-Werbung, teilten die beauftragten Kanzleien - Geradin Partners und Stek - am 28. Februar in Brüssel und Amsterdam mit.

Aus Deutschland schlossen sich der Medienkonzern Axel Springer und Hubert Burda Media der Klage an. Auch Medienhäuser wie "Der Standard", "Kurier" und "Krone" aus Österreich, der Schweizer Ringier-Verlag, Mediahuis aus Belgien oder Schibsted aus Norwegen gehören zu den Klägern.

Bevorzugung eigener Tools

"Ohne den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google hätten die Medienunternehmen deutlich höhere Werbeeinnahmen erzielt und niedrigere Gebühren für Ad-Tech-Dienste gezahlt", erklärten die beauftragten Kanzleien. "Diese Mittel hätten in die Stärkung der europäischen Medienlandschaft reinvestiert werden können."

Oliver Bethell, Legal Director von Google, kritisierte das Vorgehen der Medienhäuser: "Die vorliegende Klage ist von spekulativer und fragwürdiger Natur, und wir werden energisch und sachlich dagegen vorgehen." Google arbeite partnerschaftlich mit Publishern in Großbritannien und ganz Europa zusammen. "Unsere Werbetools und die der zahlreichen Wettbewerber im Adtech-Bereich helfen Millionen von Betreibern von Websites und Apps, ihre Inhalte zu finanzieren. Zudem ermöglichen sie, dass Unternehmen jeder Größe effektiv neue Kunden erreichen", erklärte Bethell auf epd-Nachfrage. Die Dienste würden in Zusammenarbeit mit den Publishern angepasst und weiterentwickelt.

Die Kanzleien Geradin Partners und Stek verwiesen auf eine Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2021. Demnach missbrauchte Google seine marktbeherrschende Stellung im Ad-Tech-Bereich zum Nachteil der Website-Publisher, indem es seine eigenen Tools gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugte.

Die Europäische Kommission richtete zudem im Juni 2023 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Google und stellte vorläufig fest, dass der US-Konzern im Bereich Werbetechnologiedienste seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht missbrauche.

Google sieht "fehlerhafte Interpretation"

Im vergangenen Dezember reichte Google seine Stellungnahme gegen diese vorläufigen Feststellungen bei der EU-Kommission ein. Der Kern beruhe "auf fehlerhaften Interpretationen des Ad-Tech-Sektors", erklärte der Konzern. Es sei üblich, Werbetreibende und Publisher zu bedienen, weil beide Parteien davon profitierten, zudem hätten Publisher und Advertiser eine enorme Auswahl, die sie täglich nutzten. Eine Veräußerung des Geschäfts lehnte Google in seiner Stellungnahme ab. Dies wäre "nicht verhältnismäßig".

Sollte die EU-Kommission im weiteren Verlauf zu dem Ergebnis kommt, dass ausreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie das wettbewerbswidrige Verhalten verbieten und eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen.

nbl



Zuerst veröffentlicht 29.02.2024 11:36 Letzte Änderung: 29.02.2024 13:09