Gerichtshof der EU weist Klage von Tiktok-Betreiber zurück - epd medien

17.07.2024 10:32

Bürogebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg

Luxemburg (epd). Der Tiktok-Betreiber Bytedance ist mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Das chinesische Unternehmen hatte sich gegen die Einstufung als sogenannter Torwächter gewehrt, die ihm nach dem Gesetz über digitale Märkte im September vergangenen Jahres zugesprochen wurde. Wie das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mitteilte, erreicht Bytedance bei den Tiktok-Nutzerzahlen "unstreitig" die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für eine Einstufung als Torwächter.

Laut Europäischem Rat gelten für Torwächter besonders strenge Regeln im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz: DMA). Ihnen soll es beispielsweise nicht möglich sein, die personenbezogenen Daten von Nutzern ohne Einwilligung für personalisierte Werbung zu verwenden. Wenige Wochen nach der Einstufung als Torwächter gab Tiktok an, allein in Deutschland rund 20,9 Millionen monatliche Nutzer zu haben. Zu den Torwächtern gehören auch Apple, Microsoft und Amazon.

Bytedance-Argumente verfangen nicht

Der Gerichtshof der Europäischen Union wies laut Mitteilung mehrere Argumente von Bytedance zurück. Dazu zählte etwa die Behauptung, dass das Unternehmen "keinen erheblichen Einfluss" auf den europäischen Binnenmarkt habe. Darüber hinaus wies das Gericht die Einschätzung zurück, dass Bytedance "keine gefestigte und dauerhafte Position innehabe". Den Angaben zufolge argumentierte das Unternehmen, ein neuer Marktteilnehmer zu sein, dem Konkurrenten wie der Facebook-Betreiber Meta und Google-Konzern Alphabet die eigene Position streitig gemacht hätten.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass Bytedance, gemessen an der Zahl der Nutzerinnen und Nutzer innerhalb der Europäischen Union, "eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram" erreichen konnte.

Zahlreiche Auflagen für Gatekeeper

Ziel des DMA ist es, einen fairen Wettbewerb zwischen digitalen Plattformen unabhängig von ihrer Größe zu gewährleisten, "um Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten und neue Chancen für kleine Unternehmen zu fördern". Gatekeeper müssen laut DMA unter anderem sicherstellen, dass die Nutzer das Recht haben, sich von den wichtigsten Plattformdiensten unter ähnlichen Bedingungen wie bei einem Abonnement abzumelden. Bei Instant-Messaging-Diensten muss die Interoperabilität der Grundfunktionen gewährleistet werden.

Zudem müssen Gatekeeper die EU-Kommission über ihre Übernahmen und Fusionen informieren. Daneben wurde auch eine Reihe von Verboten festgelegt, die Gatekeeper beachten müssen. Sie dürfen beispielsweise ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen künftig nicht höher einstufen als die von anderen Unternehmen.

Europaparlament und EU-Rat hatten den DMA im Sommer 2022 gemeinsam mit dem Digital Services Act (DSA) verabschiedet.

cph



Zuerst veröffentlicht 17.07.2024 12:32 Letzte Änderung: 17.07.2024 13:39

Schlagworte: Medien, Internet, EU, Bytedance, Tiktok, DMA, cph, Gerichtshof, NEU

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