22.11.2024 08:01
Wiesbaden (epd). Die Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag kritisiert, dass sich die Bundesländer bisher nicht auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einigen konnten. "Ein qualitativ hochwertiges journalistisches Angebot gibt es nicht umsonst", sagte der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner am Donnerstagabend in Wiesbaden.
Im debattierten Entschließungsantrag der Grünen heißt es, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wenn es ihn nicht gäbe, gerade jetzt "in Zeiten von gezielter Desinformation und Fake-News" erfunden werden müsste. Für viele Menschen seien dessen Angebote der einzige Zugang zu Informationen von guter journalistischer Qualität. "Bekenntnisse zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Verweigerung der notwendigen Finanzierung passen nicht zusammen", so die Grünen. Der Antrag wurde - ebenso wie ein weiterer Entschließungsantrag von CDU und SPD - in den Hauptausschuss überwiesen.
ARD und ZDF hatten am Dienstag eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingereicht. Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte eine Beitragserhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz aber bereits im September aus verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen.
Von der KEF-Empfehlung darf die Medienpolitik jedoch nur unter eng definierten Voraussetzungen abweichen. Zuletzt hatten die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer ihren Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag auf Mitte Dezember verschoben.
Der Grünen-Fraktionschef Wagner bezeichnete das Vorgehen von ARD und ZDF als "folgerichtig". Es gehe nicht, dass einige Ministerpräsidenten - ausdrücklich nicht der hessische Regierungschef Boris Rhein (CDU) - sich nicht mehr an die Regeln rund um das KEF-Verfahren halten wollten.
Der CDU-Abgeordnete Dirk Bamberger erklärte, dass die Klage von ARD und ZDF zur Unzeit komme und "gute Verhandlungen auf Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz" torpediere. Esther Kalveram (SPD) sagte, dass es das Recht der Rundfunkanstalten sei, eine Beschwerde in Karlsruhe einzureichen. Sie hob die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen mit Blick auf aktuelle Entwicklungen hervor: Der Sieg Donald Trumps in den USA und das Aus der Ampel-Regierung habe Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Fernseher und damit zu den Angeboten von ARD und ZDF gelockt.
lmw
Zuerst veröffentlicht 22.11.2024 09:01 Letzte Änderung: 22.11.2024 09:17
Schlagworte: Landtag, Medien, Rundfunk, Prozesse, Parteien, Rundfunkbeitrag, ARD, ZDF, cph, NEU
zur Startseite von epd medien