06.12.2024 10:06
München (epd). Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) an der angeblichen Überfinanzierung der BLM zurückgewiesen. In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme heißt es, die Empfehlungen des Rechnungshofs stünden "im direkten Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben" der bayerischen Landesmedienanstalt.
Der Rechnungshof hatte vor gut vier Wochen in einer "Beratenden Äußerung" Sparmaßnahmen bei der BLM gefordert. Das bestehende Finanzierungssystem sollte überdacht und die Aufgaben der BLM überprüft werden, so die Behörde. Die Gehälter bei der Anstalt lägen über denen des öffentlichen Dienstes. Die BLM wies die Kritik als teilweise "sachlich falsch" oder "nicht plausibel" zurück.
Der Medienrat verweist in seiner Stellungnahme auf Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes, in der die Aufgaben der BLM klar und unmissverständlich geregelt seien: Demnach seien Aus- und Fortbildung, die Förderung von Medienkompetenz und die Stärkung des Medienstandorts Bayern keine freiwilligen Aktivitäten der BLM, "sondern sind die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags". Angebote zur Medienkompetenz-Förderung zu streichen, würde alle Bemühungen zur Stärkung der Demokratiekompetenz konterkarieren, argumentiert das Gremium.
Der Vorsitzende des BLM-Medienrates, Walter Keilbart, sagte nach der Sitzung, in Bayern habe sich "auch dank einer starken BLM" eine einzigartige und vielfältige Medienlandschaft entwickelt. Die lokalen elektronischen Medien in den Bereichen Fernsehen, Radio und Internet trügen dazu bei, "Demokratie zu stärken und Spaltung entgegenzuwirken". Lokale Inhalte müssten weiter gefördert werden, denn ohne diese Mittel "droht hier ein Kahlschlag".
lbm
Zuerst veröffentlicht 06.12.2024 11:06
Schlagworte: Medien, Finanzen, Bundesländer, BLM, Bayerischer Oberster Rechnungshof, lbm
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