06.12.2024 15:16
Berlin (epd). Der Deutsche Presserat hat sechs Rügen gegenüber "bild.de" sowie acht weitere gegenüber anderen Medien ausgesprochen. Das teilte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Freitag in Berlin mit. "Bild.de" wurde demnach unter anderem für einen Bericht über einen Manager gerügt, der sich das Leben genommen hatte.
In dem Suizid-Fall berichtete "bild.de" unter der Überschrift "An dieser Eiche endete der Streit ums Sorgerecht". Die Redaktion zeigte ein Foto des Verstorbenen, zitierte aus dessen Abschiedsbrief und beschrieb nähere Umstände des Suizids. Der Beschwerdeausschuss sah in dem Artikel einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex, wonach die Berichterstattung über Selbsttötungen Zurückhaltung erfordert.
Einen Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot des Pressekodex erkannte der Presseratsausschuss im Beitrag "Wie gefährlich war Ricarda Langs Taxifahrt?" auf "bild.de". Darin werden die ehemalige Grünen-Chefin und ihr Ehemann in einem Taxi gezeigt, dessen Fahrer ein grün-weiß gemustertes Tuch auf dem Kopf trägt. Die Redaktion gab an, es handele sich um ein "Palästinensertuch", ein "Erkennungszeichen der Israel-Feinde". Die Kopfbedeckung nahm die Redaktion zum Anlass für Vermutungen über die Gefährlichkeit des Fahrers, lieferte laut Presserat jedoch keine Anhaltspunkte dafür.
Gerügt wurde auch die Nachrichtenagentur AFP. Sie hatte nach Darstellung des Presserats eine Umfrage ohne erforderliche Angaben verbreitet. Dabei ging es um ein Ranking von Luftverkehrsunternehmen, das verschiedenen Fluglinien erhebliche Mängel bei Zuverlässigkeit und Servicequalität attestierte. Der Presserat bemängelte, dass dabei Angaben etwa zu Repräsentativität, Anzahl der Befragten und Erhebungszeitraum fehlten. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen Ziffer 2, Richtlinie 2.1. des Pressekodex.
Weitere Rügen gingen an den "Soester Anzeiger" und die "Nordwest-Zeitung", jeweils für die detaillierte Beschreibung eines mutmaßlichen Falls von sexuellem Missbrauch. Das Portal "Tag24.de" der Dresdner DDV Mediengruppe bekam eine Rüge für einen spekulativen Bericht, laut dem ein Kind vor einer Eisdiele angeleint wurde. "Eine eigene Recherche zu den Hintergründen war nicht erkennbar", konstatierte der Presserat. Später habe die Großmutter des Kindes der Redaktion mitgeteilt, es habe sich um ein Spiel unter Geschwistern gehandelt. Hier lägen massive Verstöße unter anderem gegen die Wahrhaftigkeit, die Sorgfaltspflicht und das Ansehen der Presse vor, so das Gremium.
Zu den öffentlich gerügten Medien gehörten außerdem "DerWesten.de", "Handelblatts.com" sowie die Magazine "Off Road" und "Die2". Eine nicht-öffentliche Rüge wegen unlauterer Recherchemethoden erhielt ein freier Journalist. Er hatte unter falschem Namen und mit einem gefälschten Social-Media-Profil über einen Mann recherchiert, der eine mehrjährige Haftstrafe wegen Betrugs verbüßt hatte, um herauszufinden, ob dieser wieder kriminell geworden war. Unwahre Angaben über die Identität des Recherchierenden seien laut Pressekodex nur dann gerechtfertigt, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichem Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich seien. Das habe der Beschwerde-Ausschuss hier nicht als gegeben angesehen.
rks
Zuerst veröffentlicht 06.12.2024 16:16 Letzte Änderung: 06.12.2024 16:38
Schlagworte: Medien, Presse, Journalismus, bild.de, Presserat, Medienethik, rks, NEU
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