19.12.2024 11:17
Berlin (epd). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalten hat die Sperrung der arabisch- und englischsprachigen Webseiten des libanesischen TV-Senders "Al-Manar TV" veranlasst. Telekommunikationsunternehmen seien damit verpflichtet, in Deutschland den Zugriff auf die Seiten sofort zu unterbinden. "Al-Manar TV" würde "von der Terrororganisation Hisbollah verantwortet und verbreitet antisemitische und demokratiefeindliche Inhalte", teilten die Medienanstalten am 18. Dezember in Berlin mit.
Das Bundesinnenministerium hatte bereits 2008 ein Betätigungsverbot gegen den Sender ausgesprochen. Dennoch sei das Angebot in Deutschland weiterhin frei abrufbar, erklärten die Medienanstalten. Nicht zuletzt der Terroranschlag in Solingen in diesem Jahr habe gezeigt, "welche verheerenden Folgen die Verbreitung von beispielsweise radikal-islamistischen Inhalten" haben könne. Bei dem Messerangriff auf einem Stadtfest in Solingen am 23. August waren drei Menschen getötet worden.
Eine solche Propaganda ist in Deutschland unzulässig
"Die Meinungsfreiheit endet dort, wo sie missbraucht wird, um die Menschenwürde zu verletzen und die Werte unserer freien, demokratischen Gesellschaft zu untergraben", sagte Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW. Dies mache "der Hisbollah-Sender 'Al-Manar TV' mit seinem Angebot ganz bewusst. Wenn wir unsere Freiheit schützen wollen, müssen wir sie auch in den Medien entschieden verteidigen", so Schmid.
Konkret wird dem Sender vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden, Israel das Existenzrecht abzusprechen, Feindbilder zu schaffen und damit dem Gedanken der Völkerverständigung zu widersprechen. "Eine solche Propaganda ist in Deutschland unzulässig", sagte Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Aufrufe zur Vernichtung Israels, die Legitimierung von Terrorangriffen sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen seien den Medienanstalten zufolge in Form von Textbeiträgen sowie als On-Demand-Videos des Fernsehsenders "Al-Manar" abrufbar. Auch der Livestream des Senders sei in das Angebot eingebettet.
Dass das Angebot trotz des Betätigungsverbotes immer noch verfügbar sei, zeige, dass es "klare Strukturen und Zuständigkeiten" brauche, um Verbote von Vereinen auch im Digitalen stringent umzusetzen, hieß es weiter. Eine Anpassung des Medienstaatsvertrags könne der Medienaufsicht ermöglichen, im Falle von Betätigungsverboten des Bundesinnenministeriums selbst aktiv zu werden, so die Medienanstalten.
cph
Zuerst veröffentlicht 19.12.2024 12:17
Schlagworte: Medien, Fernsehen, Internet
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