BR kritisiert Einschränkungen für Medien bei AfD-Parteitag - epd medien

26.11.2024 09:34

Bayerischer Rundfunk in München

München (epd). Der Bayerische Rundfunk (BR) hat erhebliche Einschränkungen in seiner Berichterstattung über den Landesparteitag der AfD in Greding am 23. und 24. November beklagt. Zuvor hatte sich der Sender bereits den Zugang zu der Veranstaltung erst gerichtlich erstreiten müssen, weil die Partei dem BR-Reporter Johannes Reichart diesen zunächst verwehren wollte.

Bei der Veranstaltung habe es dann keinen freien Zugang zu AfD-Mitgliedern und keine freie Bewegung im Versammlungssaal gegeben, berichtete der BR am 23. November auf seiner Internetseite. "Selbst beim Gang auf die Toilette wurden Journalisten von Sicherheitsmännern begleitet. Die Security wurde angewiesen, spontane Unterhaltungen mit Parteimitgliedern auf den Gängen abzuwürgen, hieß es weiter. Auch Kameradrehs seien eingeschränkt worden: Die Presse musste demnach auf der Tribüne im hinteren Teil der Halle bleiben, in einem abgegrenzten und bewachten Pressebereich. Die Kontrolle auf Schritt und Tritt habe sogar bis vor die Halle stattgefunden.

Gericht verweist auf Berichterstattungsfreiheit

Erst am Freitag hatte der BR beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach musste dem Reporter die Berichterstattung ermöglicht werden. Anderenfalls drohe ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft, hieß es in dem vom BR zitierten Beschluss des Landgerichts München. Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf die grundgesetzlich garantierte Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit.

BR-Informationsdirektor Thomas Hinrichs verwies darauf, dass Reichart bestens in der AfD vernetzt sei und schon mehrfach Skandale habe aufdecken können, unter anderem Umsturz- und Bürgerkriegsphantasien in einem AfD-Chat. Der Versuch, ihn nicht zum Parteitag zuzulassen, sei ein Angriff auf die Pressefreiheit.

Kritik vom Journalistenverband

Der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV), Harald Stocker, sah in dem Urteil einen Sieg für die Rundfunk- und Pressefreiheit. "Das Gericht hat wie erwartet bestätigt, dass eine politische Partei sich nicht aussuchen kann, wer über sie berichtet", sagt Stocker. Die AfD habe der Freiheit der Berichterstattung dennoch enormen Schaden zugefügt. "Das dürfte auch ihre Absicht gewesen sein", sagte Stocker.

Die im Anschluss von Reichart geschilderten Vorgänge auf dem Parteitag verurteilte Stocker später. Wenn Berichterstatter so weit eingeschränkt würden, dass sie nicht mehr ihren journalistischen Auftrag erfüllen könnten, dann sei das aus Sicht des Journalistenverbands ein eindeutiger Eingriff in die Pressefreiheit, sagte er laut BR24: "Dieser Eingriff ist auf einem Parteitag nicht zulässig."

Dass Parteien Journalisten von ihren Veranstaltungen ausschließen oder bei ihrer Arbeit einschränken, kommt immer wieder vor. Erst vor wenigen Wochen hatte es unter anderem einen Rechtsstreit um die kurzfristige Ausladung angemeldeter Journalisten von der Wahlparty der AfD Thüringen gegeben. Aber auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hatte bei ihren Gründungsparteitagen in Niedersachsen und Bremen Medienvertreter weitgehend ausgeschlossen.

koe



Zuerst veröffentlicht 26.11.2024 10:34

Schlagworte: Medien, Parteien, Rundfunk, AfD, Bayerischer Rundfunk

zur Startseite von epd medien